Seit dem 1. April wird der landwirtschaftliche Ertragswert nach einer neuen Anleitung geschätzt. Bei einer Hofübergabe muss nun der neue Eigentümer für die landwirtschaftliche Bestandteile durchschnittlich vierzehn Prozent mehr für den Betrieb bezahlen als noch nach der alten Anleitung von 2004.
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Markanter Wertanstieg «Beim Vorhandensein einer zweiten Wohnung ist mit einem zusätzlichen Wertanstieg von 20 bis 30% zu rechnen», sagt Martin Goldenberger vom Agriexpert in Brugg AG. So werde jetzt nur noch die Betriebsleiterwohnung landwirtschaftlich beurteilt. Andere Wohnungen werden nach der erzielbaren Marktmiete bewertet.
Ertragswerte der Böden gestiegen
Aber auch bei den Böden sind die ...