Wer im Kanton Wallis wohnt, über 16 Jahre alt ist und zum ersten Mal einen Hund halten will, muss einen obligatorischen Kurs besuchen, wie es in einer Medienmitteilung des Kantons heisst. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse.
Tierschutz-konform den Hund halten
Neuhalter, die ihren Hund im laufenden Jahr kaufen, haben für den Kursbesuch Zeit bis Ende 2021. Danach gilt jeweils ein Jahr als Frist.
Die Ausbildung dauert mindestens sechs Stunden (oder acht Einheiten mit jeweils 45 Minuten). Damit sollen Hundehalterinnen und Hundehalter dafür sensibilisiert werden, wie man diese Vierbeiner "gemäss den Regeln des Tierschutzes und des gesellschaftlichen Lebens" hält und sie ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt.
Ausnahmen von der Pflicht
Von der Ausbildungspflicht für Neuhalter gibt es folgende Ausnahmen:
- Halter von Diensthunden
- Halter von Hunden für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Halter von Hunden unter acht Monaten
- Halter von Hunden, die nur kurzzeitig im Kanon Wallis sind
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