Revisionsbedarf sieht der Berner Bauernverband in der kantonalen Gesetzgebung vor allem bei der zeitgemässen Erfassung und Mehrfachnutzung von landwirtschaftlichen Betriebsdaten. Die fortschreitende Digitalisierung mache auch in der Landwirtschaft eine Gesetzesanpassung nötig, heisst es in einer Medienmitteilung zur Vernehmlassung. 

Datenschutz prüfen und Inhalte einbringen

Zunächst wolle man überprüfen, ob die bestehende Gesetzesgrundlage des kantonalen Datenschutzgesetzes ausreichend wäre.

Inhaltlich hat der Berner Bauernverband verschiedene Anliegen:

  • Die Datenhoheit soll bei den Landwirtschaftsbetrieben bleiben.
  • Der administrative Aufwand muss verringert werden.
  • Bestehende Mängel bei den Schnittstellen gelte es zu beheben.
  • Neueste Technologien (wie Landwirtschaft 4.0, Precision- und Smart Farming) müssen integrierbar sein.
  • Es müsse eine umsetzbare Lösung für Berner Klein- und Nutztierhalter, die nicht auf dem neuesten elektronischen Stand sind, gefunden werden. Solche Betriebe gebe gebe es im Kanton Bern noch viele.

Zusatzaufwand soll möglichst gering sein

Der Berner Bauernverband sieht in der elektronischen Verfügung sowohl Vor- als auch Nachteile:

  • weniger Papier- und Postversand bei künftig noch mehr delegierten Aufgaben an den GELAN-Benutzer.
  • Aber mehr PC-Arbeit für jede Berner Bauernfamilie

Es gelte daher, Chancen zur Steigerung der Effizienz und der Vereinfachung zu nutzen. Dabei sei aber der Zusatzaufwand für die Bauernfamilien so klein als möglich zu halten.