Landwirt Samuel Flückiger (Name fiktiv) staunte nicht schlecht, als er eines Morgens im Stall den Wasserhahn aufdrehte und der Strahl nach kurzer Zeit versiegte. Sofort war klar: Die private Wasserzuleitung ist irgendwo geborsten – das Wasser versickert im Erdreich. Flückiger rief seinen Versicherer an. Dieser organisierte ihm postwendend eine Leckortungsfirma. Der Spezialist fand das Leck innerhalb von 25 Minuten. Dumm nur: Die Schadstelle befand sich unter dem geteerten Vorplatz. Nun musste die Baufirma aus dem Dorf ans Werk. Arbeiter schnitten den Teerbelag auf, mit einem Bagger wurde das Erdreich ausgehoben. Nach drei Stunden war die Leckstelle freigelegt. Zum Glück konnte der schadhafte Leitungsteil auf einer Länge von 1,5 Metern recht einfach ersetzt werden. Danach wurde die Leitung wieder zugedeckt, und der Teerplatz konnte repariert werden. Flückiger erhielt Rechnungen im Gesamtwert von Fr. 4200 – für die Leckortung, die Bauarbeiten und die Leitungsreparatur. Und natürlich kam sofort die Frage auf: Sind diese Kosten versichert?

Es gibt verschiedene Versicherungsmodelle

In der Versicherungswelt spricht man hier von «Freilegungskosten». Es gibt verschiedene Ansätze, wie diese Kosten versichert sind. Der klassische: Besteht für das Gebäude, zu welchem die betroffene Leitung führt, eine Grunddeckung für Wasserschäden, sind Freilegungskosten bis Fr. 5000 mitversichert. Soll diese Deckung erhöht werden, wird eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Vom Grundsatz her umfasst die Deckung für Freilegungskosten das Freilegen und wieder Zudecken einer geborstenen Leitung – inklusive Kosten für die Leckortung. Viele Versicherer übernehmen mittlerweile auch die Reparatur der Leitung – obwohl diese ja eigentlich die Schadenursache ist. Und bereits existieren Versicherungsmodelle, bei denen die Freilegungskosten zuschlagsfrei und/oder betraglich höher mitversichert sind.

Nicht nur auf die tiefe Prämie achten

Das Freilegen und wieder Zudecken einer geborstenen Wasserleitung kann teuer werden. Insbesondere, wenn die Schadstelle im Inneren eines Gebäudes liegt – zum Beispiel unter dem Badezimmer. Nicht selten müssen Bade- oder Duschwannen herausgebrochen und teure Bodenplatten weggespitzt werden. Wenn diese beim Freilegen beschädigt werden, entschädigt der Versicherer das Einsetzen neuer Wannen und Platten. Für Gebäudebesitzer ist also wichtig: Unbedingt eine Gebäude-Wasserversicherung abschliessen und auf eine möglichst hohe Deckung für Freilegungskosten achten. Wie bei allen anderen Versicherungslösungen gilt auch hier: Nicht die günstigste Prämie, sondern der beste Versicherungsschutz sollte im Vordergrund stehen.