Die Tierunfallversicherung wird als Zusatz in der Betriebsversicherung abgeschlossen und entschädigt den Verlust des Tieres. Die Mobiliar beispielsweise bezahlt in einem solchen Fall den Marktpreis des Tieres am Schadentag. Wird die Kuh, die Ziege oder das Schaf verletzt, vergütet die Versicherung die Behandlungskosten, inklusive Bergung und Transport bis zur Höhe des Marktpreises des Tieres.

[IMG 2] Muss es geschlachtet werden, wird der Schlachterlös verrechnet. Auch die Kosten für die Räumung und Entsorgung des Tierkörpers, die Tierarztkosten für den Schadennachweis sowie die Kosten für eine allfällige Notschlachtung werden von der Versicherung übernommen.

20 Prozent werden maximal entschädigt

Die maximale Entschädigung für die Kostendeckung beträgt 20 Prozent der Versicherungssumme, jedoch mindestens 10'000 Franken. Empfehlenswert ist zusätzlich eine Mitgliedschaft bei der Rega. Wichtig: Sind Rinder in Aufzuchtverträgen mit auf der Alp, müssen diese über den Aufzuchtbetrieb versichert werden.

Bei Wolfsriss muss der Kanton die Kosten tragen

Wird ein Schaf vom Wolf gerissen, trägt in erster Linie die kantonale Wildhut die Kosten. Die Tierunfallversicherung springt subsidiär ein, also wenn die Wildhut den Schaden nicht übernimmt. Manchmal kommt es zu Abstürzen von Nutztieren an Felsabhängen, weil Grossraubtiere diese in die Enge treiben. Dann übernimmt die Tierunfallversicherung. Auch bei einem Schlangen- oder Zeckenbiss oder beim Fressen von Giftpflanzen mit gesundheitlichen Folgen kommt sie zum Zug. Kurzum: Versichert ist jede körperliche Beeinträchtigung des Tiers, die durch eine plötzliche äussere Einwirkung hervorgerufen wird und deren Ursache zufällig ist.

Tierversicherung deckt auch Botulismus-Fälle ab

Ebenfalls grossen Schaden anrichten können sogenannte Botulismus-Fälle. Sie nehmen zu, da die Futterherstellung wegen wachsender Tierbestände immer mehr mechanisiert und die Silofütterung ausgebaut wird. Gelangen tote Tiere in das Tierfutter kann sich im Silo das Botulinum-Toxin entwickeln. Das Bakterium gedeiht unter Luftausschluss. Es verursacht schwere Vergiftungen und Lähmungen und führt meist zum Tod der Tiere. Die Tierversicherung deckt auch hier den entstandenen Schaden.