[IMG 2] Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weist in seinen Mitteilungen immer wieder auf die bestehende Gefahr hin, dass das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in die Schweiz eingeschleppt werden könnte. Nicht nur die ASP stellt eine Gefährdung schweinehaltender Betriebe dar, auch die Enzootische Pneumonie (EP), eine ansteckende Lungenentzündung, reinfiziert immer wieder Betriebe. In der Medienmitteilung vom November 2022 schreibt das BLV, dass sich das Vogelgrippevirus in weiten Teilen Europas ausbreite. Damit steige das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz brächten. Trotz Schutz des Geflügels vor Kontakt mit Wildvögeln ist eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus nicht auszuschlies­sen. Jährlich auftretende Schadenfälle, verursacht durch Salmonellen, zeigen, dass auch die besten Biosicherheitsmassnahmen keine absolute Sicherheit bieten.

Bund entschädigt nur hochansteckende Tierseuchen

Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest, die Enzootische Pneumonie, die Vogelgrippe oder die Salmonellose können die Existenz eines Landwirtschaftsbetriebes gefährden. Bei Tierseuchen muss häufig auf Anordnung der Behör­den der ganze Tierbestand getötet werden. Die öffentliche Hand entschädigt bei hochansteckenden Tierseuchen wie ASP und Vogelgrippe den Wert der getöteten Tiere. Keine Entschädigung für den Tierwert wird bei EP und Salmonellose entrichtet. Die öffentliche Hand gleicht in keinem Seuchen­fall den Ertragsschaden infolge einer Betriebssperre aus. Die weiterlaufenden Betriebs­­­kosten müssen vom Produzenten respektive der Produzentin getragen werden. So können rasch Verluste von deutlich über 100'000 Franken anfallen. 

Tierseuchenversicherung hilft, Verlust der Tier auszugleichen

Die Tierseuchenversicherung der Schweizerischen Hagelversicherung hilft, den Verlust der Tiere und den Betriebsausfall auszugleichen. Aktuell gibt es Versicherungsangebote für Zucht- und Mastschweine sowie für Legehennen gegen verschiedene Seuchen. Die Schweizer Hagel bietet national und im angrenzenden Ausland eine umfassende Versicherungsdeckung für landwirtschaftliche Kulturen an. Neben dem Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Kulturen gibt es seit dem 1. Januar 2023 auch Tierepidemienver­sicherungen für Schweine und Legehennen.