In seiner Begrüssung zur Tagung mit dem Thema Finanzierung und Tragbarkeit in der Landwirtschaft am 20. Juni in Salez wies Geschäftsführer Thomas Alder auf das Dienstleistungsangebot der BBV Treuhand hin. 32 Mitarbeiter beschäftigen sich tagtäglich vorwiegend mit landwirtschaftlichen Buchhaltungen und Steuererklärungen, denn die Betriebe werden immer komplexer und setzen ein hohes Fachwissen voraus. 

Dabei zeigte Alder die Entwicklung in der Landwirtschaft auf. Immer weniger Fachkräfte bewirtschaften eine in etwa gleichbleibende Fläche. Der Produktionswert der Landwirtschaft blieb in den letzten 20 Jahren bei knapp 12 Milliarden Franken. Die Anzahl Landwirtschaftsbetriebe nahm in diesen Jahren um 20'000 Betriebe (29 Prozent) ab. Die anfallende Mehrarbeit kann nur durch Rationalisierung bewältigt werden, welche auch Investitionen mit sich bringt. Betriebsleiter müssten mit der Zeit gehen, so Alder. Ohne ständige Anpassungen und Investitionen fänden die Betriebe kaum Hofnachfolger.

Nur mit Fremdkapital möglich?

Rund 60'000 Franken investiere ein Landwirtschaftsbetrieb jährlich in Gebäude und Maschinen, so Thomas Alder. Sinnvollerweise würden grössere Investitionen in den ersten Jahren der Selbständigkeit getätigt und nicht erst kurz vor der Hofweitergabe. Dies bedeute aber auch, dass die Betriebsleiter auf Fremdkapital angewiesen seien. «Hier kommen die Banken ins Spiel. Wann ist eine Finanzierung für den Betrieb tragbar?», fragte Alder.

Tragbarkeitsrechnung auf Fakten basieren

In seinem Referat zeigt Ueli Frehner (Buchstellenleiter BBV Salez) den anwesenden Bankenvertretern, wie eine seriöse Tragbarkeitsrechnung aussehen kann. Wenn immer möglich, stelle man auf die Buchhaltungsergebnisse der letzten 3 Jahre ab. Denn entscheidend für eine erfolgreiche Betriebsführung seien nicht der neue Traktor oder die Stalleinrichtung, sondern der Betriebsleiter. Eine faktenbasierte Tragbarkeitsberechnung diene vor allem dem Unternehmen. Werfe ein Geschäftsmodell nicht genügend Gewinn ab, leide vor allem die Bauernfamilie.

Gemäss BGBB (Bundesgesetz Bäuerliches Bodenrecht) dürfen landwirtschaftliche Grundstücke nur bis zur Belastungsgrenze mit Grundpfandrechten belehnt werden. In seinem Beispiel zeigte Ueli Frehner auf, dass bei einem Mittelbedarf von 1'794'000 Franken für einen neuen Milchviehstall nur mit einer Erhöhung der Belastungsgrenze von 378'400 Franken (gemäss Vorausschätzung) gerechnet werden könne. Neben Investitionshilfen, zum Beispiel durch die LKG (Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft St.Gallen), müsse der Betriebsleiter über viel Eigenkapital verfügen oder mit Darlehen aus der Familie rechnen können.

Über die Grenze strikt nur für Landwirtschaft

Auf Gesuch hin könne die Belastungsgrenze auch mit grundpfandgesicherten Hypotheken überschritten werden, teilte Bruno Inauen, Leiter Landwirtschaftsamt St. Gallen, den Versammelten mit. Das Pfandrecht über der Belastungsgrenze werde aber nur bewilligt, wenn es dazu diene, ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück zu erwerben, zu erweitern, zu erhalten oder zu verbessern. Auch notwendiges Betriebsinventar könnte mit dieser Überschreitung angeschafft werden. Das Landwirtschaftsamt bewillige solche Gesuche jedoch nicht, wenn sie für den Schuldner zu einer untragbaren Verschuldung führten.

In seinem Referat wies Bruno Inauen darauf hin, dass auf Bundesebene eine Anpassung des Gesetzes zum bäuerlichen Bodenrecht in Arbeit ist, welche unter anderem auch das Unternehmertum stärken soll. Eine Überschreitung der Belastungsgrenze soll nach ersten Vorschlägen zukünftig einfacher möglich sein.