Im zürcherischen Rheinau wird schweizweit die einzige Ausbildung im Bereich der biologisch-dynamischen Landwirtschaft (Demeter) an­geboten. Im Rahmen einer Zweitausbildung kann ein vierjähriger Lehrgang zur Fachperson der biologisch-dynamischen Landwirtschaft EFZ absolviert werden. Darin integriert ist die verkürzte Grundbildung zum Landwirt EFZ mit Schwerpunkt Biolandbau, die mit einem Leistungsauftrag der Zürcher Landwirtschaftsschule Strickhof erfolgt. Pro Jahr wird in Rheinau jeweils eine Klasse geführt. Die Ausbildung wird auch von der Schweizerischen Berufsbildungskonferenz empfohlen. 

Zuweisung in andere Kantone nicht nötig

Dennoch, so monieren die beiden Thurgauer Kantonsrätinnen Sabina Peter Köstli (Die Mitte /EVP) und Erika Hanhart-Hugentobler (Grüne), wird die bio­logisch-dynamische Landwirtschaft vom Kanton Thurgau im Bereich Berufsbildung nicht unterstützt. Dies, obwohl es sich laut den beiden Politikerinnen bei der Demeter-Landwirtschaft «erwiesenermassen um die nachhaltigste Form des ökologischen Landbaus handelt». Daher haben Köstli und Hanhart-Hugentobler Ende letzten Jahres mit einer Einfachen Anfrage vom Regierungsrat Auskunft zur Möglichkeit einer Unterstützung dieser Ausbildung verlangt. 

Mitte Januar kam nun die Antwort vom Thurgauer Regierungsrat. Dieser vertritt darin die Meinung, dass Grundbildungen nicht weiter aufzuteilen seien und Spezialisierungen stattdessen in Form von Weiterbildungen und höheren Berufsbildungen stattfinden sollten. Es sei zudem nicht nötig, Lernende bereits für die Grundbildung anderen Kantonen zuzuweisen, da der Kanton Thurgau im Rahmen der Grundbildung ausreichend Angebote im Bereich Biolandbau anbiete. 

Mehrkosten sollen vermieden werden

Auch will der Regierungsrat die ordentliche Ausbildung und die verkürzte Zweitausbildung Landwirt(in) EFZ mit Schwerpunkt Biolandbau gleich behandeln und im Thurgau durchführen. «Mit dieser Handhabung lassen sich zudem die relativ hohen Kosten von jährlich 8400 Franken pro Lernende(r) vermeiden», heisst es im Schreiben. 

Wer sich in Rheinau ausbilden lassen wolle, könne um Ausbildungsbeiträge ersuchen. Vereinzelt seien bereits Stipendien ­ausgerichtet worden. Eine Anpassung der kantonalen Schulgeldverordnung lehnt der Regierungsrat jedoch ab. Er begründet dies unter anderem damit, dass Ausserkantonale in Rheinau punkto Schulgeld nicht diskriminiert würden. Darüber hinaus werde die Tertiärausbildung (höhere Berufsausbildung) zur Fachperson für biologisch-dynamische Landwirtschaft EFZ zur Hälfte vom Bund subventioniert.