Zehn Prozent der untersuchten Aborte bei Kühen sind in der Schweiz auf das Bakterium Coxiella burnetii zurückzuführen. Das berichtet Swissgenetics in der aktuellen Ausgabe des Toro-Magazins (6/19). Gegen Coxiellose gibt es in der Schweiz keine zugelassene Impfung, das Auftreten der Krankheit ist meldepflichtig. Das hat gute Gründe.

Vorsicht mit abortierenden Tieren

Laut Leonie von Tavel von Swissgenetics können Schafe infolge einer Coxiellose massenhaft verwerfen. Bei Rindern bleibt eine Infektion oft unentdeckt und die Kälber bleiben unbeschadet. Kommt es jedoch im Kuhstall zu einem Abort, empfiehlt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Umgang mit den betroffenen Tieren folgende Massnahmen:

  • Körperbedeckende Arbeitsbekleidung (z.B. einen Overall oder Einmalschutzanzug)
  • Gummistiefel
  • Gummihandschuhe
  • Mundschutz (bei konkretem Infektionsverdacht)

Leicht übertragbar

Andere Tiere können sich über das Abortmaterial (Fötus, Eihäute, Fruchtwasser), erregerhaltigem Futter, Wasser oder Einstreu infizieren. Auch in Milch, Urin und Kot werden Erreger ausgeschieden. Eine wichtige Rolle bei der Übertragung spielen auch Zecken. Über den Kot dieser Insekten gelangen Sporen in Staubpartikel und damit in die Luft. Unter trockenen Bedingungen können sich die Bakterien so über weite Strecken verbreiten und sind als Sporen kaum tot zu bekommen. 

In Amerika und Russland gelten Coxiellen auch wegen ihrer enormen Widerstandsfähigkeit als Sporen als geeignet für den Einsatz als Biowaffe.

 

Q-Fieber beim Menschen

Eine Infektion mit Coxiella burnetii beim Menschen nennt man Q-Fieber. Der Name kommt einerseits von den diffusen Symptomen (engl. Query heisst Fragezeichen), zum anderen vom australischen Queensland, wo die Bakterien in einem Schlachthof zum ersten mal entdeckt worden waren.

Meist verläuft das Q-Fieber beim Menschen ohne dass es die Betroffenen bemerken (60 Prozent der Infizierten). Bei einer akuten Erkrankung tritt laut BAG meist eine Lungenentzündung mit grippeähnlichen Symptomen auf, die aber meist innerhalb zweier Wochen abheilt.

Selten wird die Infektion chronisch, zwei Prozent der Betroffenen erkranken an einer Lungen-, Leber- oder Herzentzündung. Das kann lebensbedrohlich sein.  

Ein Schaf infiziert 400 Menschen

Eindrücklich zeigte ein Vorfall in Deutschland 2003, wie leicht Coxiellen vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Damals lammte ein infiziertes Schaf an einer Ausstellung ab, worauf 299 Personen (das entsprach 20 Prozent der Besucher) nur durch das Vorbeilaufen erkrankten. Ähnlich verlief der grösste bisher bekannte Ausbruch in der Schweiz vor über 20 Jahren: Ein Schaf mit Coxiellose verschleppte den Erreger bei einem Alpabzug entlang des Weges. 400 Menschen waren damals betroffen. 

2018 gab es in der Schweiz gemäss dem Zoonosebericht des BLVs und BAG 106 nachgewiesene Fälle von Coxiellose bei Rindern, 18 bei Ziegen, sechs bei Schafen und 53 bei Menschen. 

Vorsicht vor allem für schwangere Frauen geboten

Menschen sind Säugetiere wie Rinder, Schafe und Ziegen. Wie bei diesen Nutztieren befallen Coxiellen auch beim Menschen bevorzugt die Plazenta und können so ungeborene Kinder schädigen. Wie Swissgenetics mit Bezug auf eine Studie (Steiner, 1998) schreibt, brachten von 23 infizierten Schwangeren nur gerade fünf ein gesundes Kind zur Welt. Bei den übrigen traten Früh- oder Totgeburten auf. 
Die Ansteckung kann durch Schafe, Ziegen oder Rinder erfolgen. Swissgenetics empfiehlt für Schwangere vorsichtshalber ein Stallverbot bei Aborten. 

Aborte untersuchen lassen

Damit eine Infektion  mit Coxiellen festgestellt werden kann, sollte nach einem Abort die Ursache untersucht werden. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Abort eines Rindes nach mehr als drei Trächtigkeitsmonaten sowie sämtliche derartigen Vorfälle bei Schafen, Ziegen oder Schweinen einem Tierarzt zu melden sind. Weiter muss ein Tierarzt in den folgenden Fällen eine  Untersuchung durchführen:

  • Der Abort geschah in einem Händlerstall oder
  • bei der Sömmerung oder
  • mehr als ein Tier in einem Klauentierbestand hat innert vier Monaten verworfen

 

Das sollten Schwangere im Stall beachten

Swissgenetics listet folgende allgemeine Punkte für Stallarbeit während der Schwangerschaft: 

  • Nicht schwer heben
  • Keine unnötigen Risiken eingehen
  • Gefährliche Arbeiten anderen überlassen
  • Keine Rohmilch konsumieren
  • Aborte in der Kuhherde untersuchen lassen (Ansteckungsrisiko einschätzen)
  • Abstand zu abortierenden Tieren halten
  • Nicht die Reanimation lebensschwacher Kälber übernehmen
  • Nach Kontakt mit Abortmaterial schnellstmöglich den Frauenarzt oder die Frauenärztin kontaktieren