Per 1. Juli 2023 tritt die Änderung des Bundesgesetzes in Kraft, welches vorsieht, den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft aufzulösen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Dagegen wehrte sich der SBLV vor einiger Zeit. Die Zinsen wurden verwendet, um die kantonalen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen in der Landwirtschaft zu reduzieren. Da der Fonds seit 2018 jedoch keine Zinsen mehr erwirtschaftete, empfahl die Eidgenössische Finanzkontrolle die Auflösung. Das Fondskapital von 32,4 Millionen Franken wird an die Kantone übertragen. Der Anteil, der jedem Kanton zusteht, wird proportional zur Summe der im Kanton gezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft berechnet. Auf die Begünstigten hat die Auflösung keine Auswirkungen.