Per 1. Juli 2023 tritt die Änderung des Bundesgesetzes in Kraft, welches vorsieht, den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft aufzulösen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Dagegen wehrte sich der SBLV vor einiger Zeit. Die Zinsen wurden verwendet, um die kantonalen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen in der Landwirtschaft zu reduzieren. Da der Fonds seit 2018 jedoch keine Zinsen mehr erwirtschaftete, empfahl die Eidgenössische Finanzkontrolle die Auflösung. Das Fondskapital von 32,4 Millionen Franken wird an die Kantone übertragen. Der Anteil, der jedem Kanton zusteht, wird proportional zur Summe der im Kanton gezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft berechnet. Auf die Begünstigten hat die Auflösung keine Auswirkungen.
Landleben
Bund löst Fonds für Familienzulagen auf
Nach der heutigen Bundesratssitzung ist ab Juli Schluss mit dem Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft. Er habe keine Zinsen mehr erwirtschaftet, heisst es.

Der Fonds für Familienzulagen wird ab Juli 2023 ad acta gelegt.
(Bild: Angelo Giordano)

Der Fonds für Familienzulagen wird ab Juli 2023 ad acta gelegt.
(Bild: Angelo Giordano)
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