Arbeitnehmende, die für Kinder unter 16 Jahren sorgen oder junge Erwachsene in Ausbildung unterstützen, haben Anspruch auf Familienzulagen. So steht es im Gesetz. Für Beschäftigte in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung. Gesetzlich festgelegt sind 200 Franken Kinder- und 250 Franken Ausbildungszulage pro Kind und Monat für Betriebe im Talgebiet. Im Berggebiet sind die Beiträge um jeweils 20 Franken höher. Sc…
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