Viel wird mit "Bäuerin" eine Frau bezeichnet, die ihrer Heirat oder Liaison mit einem Bauern wegen, als Bäuerin bezeichnet wird. Das dürfte aber der Begriff Bauersfrau besser abdecken. Auch ist die Bäuerin nicht einfach die  Bezeichnung für einen weiblichen Bauern. Dort ist der Begriff Landwirtin zutreffend. Eine Landwirtin mit eidg. Fähigkeitszeugnis hat zwingend die gleiche Ausbildung absolviert, wie ein Landwirt.

Bäuerin ist eine eigenständige Berufsbezeichnung. Die Person hat zum Erhalten dieser Bezeichnung eine entsprechende Ausbildung absolviert.

Die Ausbildung zur Bäuerin baut zwar nicht auf einer Grundausbildung (eidg. Fähigkeitszeugnis) auf, basiert aber auf einer zweistufigen höheren Berufsbildung. Diese Ausbildung wird mit der Berufsprüfung Bäuerin (Titel «Bäuerin mit Fachausweis») und darauf aufbauend mit der höheren Fachprüfung (Titel «diplomierte Bäuerin») abgeschlossen. Die Vorbereitungen zu beiden Abschlüssen werden berufsbegleitend oder in Semesterkursen absolviert und von land- und hauswirtschaftlichen Bildungszentren in der ganzen Schweiz angeboten.

Die Bäuerin führt den Haushalt und oft auch verschiedene Betriebszweige auf dem Hof. Natürlich kann diese Ausbildung auch von Männern absolviert werden, was aber bislang eher selten der Fall ist. Leider ist die Berufsbezeichnung eher verwirrlich und wird von alten, geschlechtsspezifischen Mustern genährt.

BauZ