Auf einem abgeernteten Kartoffelacker kann man nicht selten beobachten, wie Personen mit Säcken die Knollen einsammeln, die vom Vollernter übriggelassen bzw. aussortiert worden sind. Das Bild bietet sich auch beispielsweise nach der Bohnenernte. Ohne Einwilligung des betroffenen Landwirts – sei es mündlich oder z. B. mit einem entsprechenden Hinweisschild – ist das prinzipiell nicht erlaubt.[REL 1] Die Früchte…

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