Dies soll zu einem effektiven Schutz der biologischen Vielfalt beitragen. Das ist eine von verschiedenen Massnahmen für mehr Arten- und Naturschutz, auf die sich laut dem Staatsministerium die Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“, Vertreter der Landwirtschaft und die Landesregierung gestern verständigt haben. Dabei solle nicht auf einzelbetriebliche Verpflichtungen, Vorgaben oder Obergrenzen zu einzelnen Wirkstoffen gesetzt, sondern vielmehr gezielte Anreize geschaffen, die Anschaffung neuer Technik „massiv“ gefördert und die Förderung des freiwilligen Verzichts auf Pflanzenschutzmittel stark ausgebaut werden, erklärte das Staatsministerium.

 

Betriebe sollen freiwillig auf Ökolandbau umstellen

Ausserdem sollen in Baden-Württemberg die Rahmenbedingungen so gestaltet und Anreize geboten werden, damit bis 2030 insgesamt 30 % bis 40 % der Betriebe freiwillig auf Ökolandbau umstellen. In Naturschutzgebieten soll der Stuttgarter Staatskanzlei zufolge ab 2022 ein Verbot für alle Pflanzenschutzmittel gelten, wobei für Härtefälle, so bei Kalamitäten, zum Schutz der Gesundheit und zur Erhaltung der Schutzgebiete Ausnahmen gelten sollen. Darüber hinaus ist geplant, bis 2030 einen Biotopverbund auf 15 % der Landesfläche zu entwickeln. Für Streuobstbestände soll es eine bessere Unterstützung für deren Erhalt geben; deren ordnungsgemäße Bewirtschaftung soll weiter möglich sein.

Reduzierung um die Hälfte sei zu hoch gegriffen

Bei den Vertretern des Trägerkreises des Volksbegehrens und der Landwirtschaftsverbände stießen die Eckpunkte als Weiterentwicklung zum Volksbegehren auf geteilte Zustimmung. Der Präsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), Joachim Rukwied, erklärte, dass der LBV-Gesamtvorstand den Regierungsvorschlag mittrage. Der Berufsstand erkenne das Ziel an, den Weg des kooperativen Naturschutzes zu stärken, anstatt mit strikten Vorgaben und Verboten den Familienbetrieben die Perspektiven zu nehmen. Allerdings sei der LBV weiterhin der Meinung, dass die Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 40 % bis 50 % bis 2030 „zu hoch gegriffen ist“. Die zugesagte wissenschaftliche Begleitung mit umfassender Evaluierung sei daher unverzichtbar.

"Ambitionierten Gesetzentwurf“

Für den Präsidenten des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV), Werner Räpple, kann indes das Ergebnis der Verhandlungen „uns noch nicht zufriedenstellen“. Nach seiner Auffassung fehlen wichtige Punkte, die einen echten Gesellschaftsvertrag einleiten könnten. Eine Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 40 % bis 50 % bis 2030 sei „nicht machbar“, so Räpple.

Der Trägerkreis, dem 13 Verbände und Organisationen angehören, sprach mit Blick auf die geplanten Massnahmen von einem „ambitionierten Gesetzentwurf“. Daher habe man einstimmig beschlossen, die von den Ministerien präsentierte Vorlage für mehr Artenschutz als Alternative zum ursprünglich gestarteten Volksbegehren zu akzeptieren. Die Mobilisierung für das Volksbegehren werde nicht wieder aufgenommen.