Die neue Einreiseverordnung, die Österreich auf den 10. Februar erlassen hat, bringt für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die Land in Österreich bewirtschaften, keine Verschärfungen. Das geht aus einem internen Schreiben zwischen dem Landwirtschaftsamt St. Gallen und dem Amt der Vorarlberger Landesregierung hervor.

Auch nach der novellierten, am 10.02.2021 in Kraft getretenen Covid-19-Einreiseverordnung sei die Einreise beziehungsweise Wiedereinreise nach Österreich ohne Einschränkungen möglich. Die Vorarlberger Landesregierung hält fest, dass sich der Geltungsbereich ausschliesslich auf land- und forstwirtschaftlich erforderliche Massnahmen bezieht.

Für die Landbewirtschafter gilt somit keine Registrierungs-, Quarantäne- und Testverpflichtung. Im Fall einer behördlichen Überprüfung ist der gegenständliche Ausnahmegrund entsprechend glaubhaft zu machen.