"Die AP ist ein historisches Gebäude, dem man beim Umbau Sorge tragen muss", sagte Bernard Lehmann am Neujahrsapéro der Schweizer Agrarjournalisten von heute Mittwoch. Die von vielen Bauern gewünschte Stabilität könne man aber nicht vollumfänglich bieten, so der Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW).

"Wenn man die Segel nicht neu stellt, driftet man ab"

Einerseits gebe es jede Menge Druckfaktoren für eine Veränderung: Umweltanforderungen, Initiativen und Vorstösse aus dem Parlament, um nur einige zu nennen. Andererseits brauche es eine dynamische AP: "Wenn man bei Wind aus so vielen Richtungen die Segel nicht neu stellt, droht man abzudriften", so der BLW-Direktor.

Bernard Belk, in der BLW-Geschäftsleitung zuständig für Direktzahlungen, präsentierte erstmals Zahlen zu den allfälligen Auswirkungen der AP 22+. Diese zeigen, dass die Beiträge unabhängig von der topografischen Lage des Betriebs praktisch unverändert bleiben (s. Grafiken oben). Voraussetzung ist allerdings, dass man bereit ist, im Bereich der neuen Produktionssystembeiträge (PSB) "etwas" zu machen.

Aufstockung um 250 Mio Franken

Diese Produktionssystembeiträge gibt es schon heute, dazu gehören unter anderem die Beiträge für Bio und  BTS/RAUS. Neu sollen sie aber deutlich umfangreicher werden, insgesamt will man sie um 250 Mio Franken ausbauen. Laut Belk will man im Gegenzug bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen um 200 Mio Franken reduzieren. Dies sei kein Problem, Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Kalorienproduktion trotzdem gleich hoch bleibe.

Bernard Lehmann ergänzte, dass die neuen PSB den grossen Vorteil hätten, dass man stufenweise einsteigen kann. Damit falle für die Produzenten der Stress einer gesamtbetrieblichen Umstellung weg. Produktionssystembeiträge (PSB) soll es für die drei Bereiche Ackerbau, Spezialkulturen, Milch und Fleisch geben: Pflanzenschutzmittel-Einsatz vermeiden, Humusanteil erhöhen, Emissionen reduzieren und Arzneimitteleinsatz reduzieren.

Übergangsbeitrag geplant

Mit mehr Produktionssystembeiträgen sollen laut einer Mitteilung des BLW "die Leistungen im Bereich Umwelt und Tiergesundheit stärker gefördert werden und subsidiär zur Branche eine Basis zur besseren Inwertsetzung der Produkte geschaffen werden". Analog zur AP 14-17 soll es einen Übergangsbeitrag geben, der auf neuen Grundlagen berechnet wird.

akr