Auf mindestens 5100 zusätzlichen Hektaren dürften ab 2024 im Schweizer Ackerbau Säume, Brachen oder Nützlingsstreifen angelegt werden. Insgesamt bedeutet die neue Vorgabe von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Ackerbau 9400 Hektaren, die dem Erhalt der Artenvielfalt dienen sollen. Aber der Bundesrat geht basierend auf Berechnungen von Agroscope davon aus, dass rund 4300 Hektaren davon mit Getreide in weiten Reihen als neuem BFF-Typ bedeckt werden.
Je nach Mischung anders
In jedem Fall wird es mehr BFF-Saatgut brauchen. «Wir müssen die Produktion sicher anpassen», ist sich Michael Burri, Bereichsleiter Wildblumen bei der UFA Samen AG, bewusst. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) schreibt die Mischungen für Nützlingsstreifen, Säume und Brachen vor, wobei für Wildblumen ausschliesslich Saatgut von Schweizer Ökotypen verwendet werden dürfen. Diese stammen von hier und sind optimal an die hiesigen Standort- und Klimabedingungen angepasst. Entsprechendes Saatgut gewinnt die UFA bisher auf rund 100 Hektaren in der ganzen Schweiz. «Wie viel BFF man damit ansäen könnte, ist schwer abzuschätzen», meint Burri. Etwa ein Drittel der Produktion gehe in die Landwirtschaft und die benötigte Menge hängt von den verwendeten Mischungen ab.
Mehrjährige BFF versprechen höhere Wirksamket
Insbesondere bei einjährigen Nützlingsstreifen sei der Anteil landwirtschaftlicher Deckfrüchte wie Phacelia, Koriander oder Buchweizen hoch, fährt der Bereichsleiter fort.
«Hier gibt es einen Zielkonflikt, weil diese Pflanzen schneller den Boden bedecken und somit konkurrenzstärker sind sowohl gegenüber der Spontanvegetation als auch gegenüber den Wildblumen. Daher haben Letztere schlechtere Karten.»
Ausserdem stamme das Saatgut für die Deckfrüchte aus dem Ausland, was sie laut Michael Burri für die einheimische Fauna und Flora weniger wertvoll macht. Daher und weil mehrjährige BFF Insekten und Vögeln nicht nur kurzfristig Nahrung, sondern auch z. B. ein Überwinterungsquartier bieten, hält Burri solche Strukturen für die bessere Variante. «Damit kann man auf derselben Fläche eine höhere Wirkung erzielen und muss auch nicht jedes Jahr neu ansäen», so seine Argumentation. Wobei es je nach Betrieb durchaus sinnvoll sein könne, einjährige BFF in die Fruchtfolge einzubauen.
Nicht einfach mehr möglich
Im Moment schätzt die UFA den Mehrbedarf in den nächsten Jahren für alle Komponenten der bewilligten BFF-Mischungen ab und wird die diesjährige Vermehrung darauf ausrichten. Eine ausreichende Saatgutproduktion zu gewährleisten, könne je nachdem zur Herausforderung werden: «Wenn die meisten Landwirte die neuen BFF bereits 2023 anlegen möchten, wird es schwieriger», erklärt Burri. Dies, weil die Produktion von Wildblumensaatgut dem exakten Bedarf immer hinterherhinke. Bei einjährigen Arten lasse sich die Produktion relativ schnell erhöhen, bei mehrjährigen liegt der Fall anders. «Für die Planung wäre etwas mehr Vorlaufzeit praktisch gewesen», hält der UFA-Mitarbeiter fest. Man sei zwar von BLW informiert worden, dass etwas kommen könnte, habe Mischungen bewertet und Vorschläge eingebracht, am Ende wurden aber politisch sehr schnell Fakten geschaffen.
Damit hat auch die Eric Schweizer AG zu kämpfen. Produktmanager Marc Lehmann sieht es als grosse Herausforderung, dass die Firma den erwarteten Anstieg der Nachfrage wird bewältigen können. «Unser Saatgut wird von Bauern vermehrt. Das braucht viel Wissen, das häufig über Generationen aufgebaut wird. Flächen sowie der zeitliche Aufwand sind limitierend», führt Lehmann aus. Hinzukomme, dass die Reserven bei der Eric Schweizer AG nach dem schwierigen Vermehrungsjahr 2021 mit Nässe und Hagel bereits geschrumpft sind und das Basissaatgut knapp werden könnte.
Sicher nicht importieren
Michael Burri von der UFA AG ist trotzdem zuversichtlich, dass es genügend Saatgut von Wildpflanzen aus Schweizer Ökotypen für die neuen BFF geben wird. Die 3,5-Prozent-Regel ist beschlossene Sache, der Saatgut-Fachmann rechnet aber noch mit Detailanpassungen in der Direktzahlungsverordnung. Gerade was die Mischungen beziehungsweise deren Anlage und Pflege angeht, gebe es noch offene Fragen.
Was für die UFA wie auch für Eric Schweizer auf keinen Fall in Frage kommt, wäre der Import von Wildpflanzen-Saatgut. Das würde den Vorgaben des BLW und den eigenen Richtlinien widersprechen – «und es wäre damit ein Etikettenschwindel», ergänzt Michael Burri. Ganz abgesehen vom ökologischen Unsinn, den ein solcher Import bedeuten würde: «Die ausländischen Ökotypen würden unsere heimische Flora durch Einkreuzung verfälschen und uns so in Sachen Biodiversität weit zurückwerfen», warnt Marc Lehmann. Als Notlösung käme seiner Meinung nach allenfalls infrage, mit entsprechender Ausnahmebewilligung einzelne Komponenten aus Mischungen zu streichen. Was aber wiederum die Vielfalt und den Nutzen der Fläche reduzieren würde. Für welche BFF sich die Bauern entscheiden, wird die definitive Nachfrage beim Saatgut bestimmen. Bereits habe man aber bei Eric Schweizer im vergangenen Herbst einen Anstieg bei Buntbrachen festgestellt.
Hinweise zum Anlegen der neuen Acker-BFF
Das BLW hat Vollzugsfragen zur 3,5-Prozent-Regel zusammengetragen. Hier einige wichtige Punkte: Umbruch: Ackerschonstreifen, Nützlingsstreifen und Getreide in weiten Reihen dürfen nach einem Wiesen- oder Weidenumbruch angelegt werden, nicht aber Brachen und Säume auf Ackerflächen. Buntbrachen: Die Fläche muss zuvor als Acker genutzt worden sein, das Anlegen nach Umbruch eines Nützlingsstreifens ist nicht zulässig. Nützlingsstreifen: Eine bestehende extensiv genutzte Wiese darf nicht als Nützlingsstreifen umgenutzt werden; es sind die vom BLW bewilligten Saatgutmischungen zu verwenden. Platzierung: Nützlingsstreifen müssen angrenzend an eine Ackerkultur angelegt werden (am Rand oder in der Mitte). Format: Nützlingsstreifen müssen die ganze Länge der Ackerkultur bedecken (nicht wegen stirnseitiger Quersaat kürzbar). Mulchen: Mehrjährige Nützlingsstreifen dürfen geschnitten, nicht aber gemulchtwerden. Dauer: Für Säume auf Ackerflächen gibt es keine zeitliche Beschränkung. jsc Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

