Mit der neuen EU-Bioverordnung müssen alle Lieferanten aus Drittländern die Auflagen der EU einhalten, wie aiz.info berichtet. Damit entfallen 64 verschiedene bisher mögliche Standards bei den Importen.

Künftig müssen zudem alle EU-Mitglieder eine Datenbank über die Verfügbarkeit von Biosaatgut aufbauen. Ziel ist es, dass der Sektor ab 2021 ausschließlich biologisch erzeugtes Saatgut verwendet.

Weiter soll es Ausnahmen von der EU-Saatgutverordnung geben, was die Heterogenität von Biosorten angeht.

lid