Von den rund 250'000 Waldeigentümer(innen) in der Schweiz seien nur gut 660 in professionellen Forstbetrieben organisiert, schreibt die Umweltkommission des Ständerats (Urek-S) in ihrem Bericht. Für die Mehrheit sei somit die Beurteilung der Preissituation auf dem Rohholzmarkt schwierig und sie könnte von der Einführung von Richtpreisen als Anhaltspunkt für Verhandlungen profitieren. Im Auftrag einer parlamentarischen Initiative hat die Urek-S eine entsprechende Änderung des Waldgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Eine Neuauflage

Gemäss Bericht gab es früher in der Schweiz Richtpreise für Rohholz, die von der Holzmarktkommission veröffentlicht worden seien. Wegen des Verdachts auf horizontale Preisabsprachen kamen Branche und Wettbewerbskommission aber vor einigen Jahren zu dem Entschluss, fortan auf die Publikation von Richtpreisen zu verzichten. Seitdem gebe es lediglich rückblickende, regelmässige Preiserhebungen.

Nur Empfehlungen

Das geänderte Walgesetz soll es den am Holzmarkt beteiligten Branchenorganisationen ermöglichen, gemeinsam Richtpreise auf nationaler oder regionaler Ebene auszuhandeln – ohne dabei ein kartellrechtliches Verfahren zu riskieren. Die Verhandlungen sind allerdings an Bedingungen geknüpft:

  • Vertikale Vereinbarung der Preise zwischen Vertreter(innen) der Käufer- und Verkäuferschaft.
  • Bindung der Preise an Kriterien (Baumarten, Sortimente und Qualitätskategorien).
  • Anerkannte Beschreibung des Produkts mit dem jeweiligen Richtpreis.
  • Keine direkten oder indirekten Zwangsmassnahmen, um die Preise durchzusetzen – es handelt sich um reine Empfehlungen.
  • Richtpreise betreffen nur den Handel von Rohstoffen und Zwischengütern, nicht die Konsumentenpreise.

Gut für den Wald

Man erhofft sich von der Wiedereinführung von Richtpreisen eine bedarfsgerechte Holzernte und mehr Markttransparenz. Sie würden zu mehr Sicherheit in der Waldpflege und Holzernte führen, so die Urek-S. Tendenziell sei mit einem stabileren Angebots- und Nachfrageverhalten zu rechnen und insgesamt mit einer besseren Sicherstellung der Waldfunktionen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Januar 2024.