Im Grundsatz sind sich Bundesrat und Parlament einig: Eine Mehrheit anerkennt einen klaren Handlungsbedarf beim Bauen ausserhalb von Bauzonen. Die Details sind aber umstritten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ging dem Nationalrat zu weit. Er trat nicht auf die Vorlage ein. Eine bürgerliche Mehrheit kritisierte den Vorschlag als «nicht praxistauglich».

Klar ist bisher lediglich die Stossrichtung der Revision. Die erste Etappe des Raumplanungsgesetzes von 2014 und die Zweitwohnungsinitiative haben zahlreiche neue Einschränkungen gebracht. Vor allem die Bergkantone, die über viele leerstehende Maiensässe, Ställe und Scheunen verfügen, wollen wieder mehr Spielraum. Im Parlament haben sie erheblichen Rückhalt.

Mit der vorgeschlagenen Revision möchte der Bundesrat diese Anliegen in geordnete Bahnen lenken. Sonst werde man irgendwann einmal nicht mehr sehen, wo ein Dorf beginne und wo das Land, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Spätestens bei der Diskussion über die Landschaftsinitiative werde die Bevölkerung Antworten vom Parlament erwarten.

Abbruchprämie als Kerninstrument

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) möchte die beiden Dossiers nun verknüpfen. Sie schlägt einstimmig vor, das revidierte Raumplanungsgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative zu konzipieren, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

So hat die Kommission ein Planungsziel und einen neuen Planungsgrundsatz in das Raumplanungsgesetz eingefügt. Damit sollen die Zahl aller Gebäude im Nichtbaugebiet und die Bodenversiegelung, die durch nicht landwirtschaftliche Bauten und Anlagen verursacht wird, stabilisiert werden.

Für die Beseitigung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen soll eine Abbruchprämie in Höhe der Abbruchkosten ausgerichtet werden. Die Prämie soll von den Kantonen und mit Beiträgen des Bundes finanziert werden.

Kantone behalten Spielraum

Insgesamt ist der neue Ansatz der Urek-S schlanker als der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrats. «Der Entwurf nimmt jene Aspekte auf, bei denen eine weitgehende Einigkeit unter den angehörten Organisationen und Kantonen festgestellt werden konnte», heisst es in der Mitteilung. Umstrittene, nicht mehrheitsfähige Massnahmen seien weggelassen worden.

Fokussiert werden soll laut der Kommission auf zwei Kernanliegen: die Rückgewinnung von Kulturland und die bessere Berücksichtigung kantonaler und regionaler Besonderheiten. «Die Kantone sollen für bestimmte Gebiete gestützt auf eine räumliche Gesamtkonzeption und entsprechende Festlegungen im kantonalen Richtplan massgeschneiderte Lösungen entwickeln und umsetzen können», schreibt die Urek-S. Mehrnutzungen müssten jedoch mit substanziellen Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verbunden werden.

Der detaillierte Gesetzesentwurf soll in den nächsten Wochen in die Vernehmlassung geschickt werden.

 

«Interessanter Weg»

Für den Trägerverein der Landschaftsinitiative ist die Revision des Raumplanungsgesetzes nur ein erster Schritt. Aber die Stossrichtung der Initiative sei anerkannt worden. In seiner Mitteilung bezeichnet der Trägerverein den Ansatz der Vorlage, die Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren, als interessanten Weg. Wichtig sei aber, dass der Entwurf mit griffigen Instrumenten ausgestattet werde. Wie ambitioniert die Revision wirklich ausfalle, werde man nach der detaillierten Lektüre des Entwurfs beurteilen. 

 

Auch Bundesrat für Gegenvorschlag

Die von verschiedenen Umweltverbänden lancierte Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» sieht vor, dass das raumplanerische Grundprinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet neu in der Bundesverfassung verankert wird.

Weiter sollen Bund und Kantone dafür sorgen, dass im Nichtbaugebiet die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchte Fläche nicht zunehmen. Der Initiativtext enthält zudem verschiedene Regelungen und Grundsätze, die sich auf das Bauen ausserhalb der Bauzonen beziehen.

Der Bundesrat teilt das Kernanliegen der Landschaftsinitiative und will dem Volksbegehren ebenfalls einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, wie er im Dezember bekanntgab. Es brauche auf Gesetzesstufe neue Ansätze, damit Kulturland zurückgewonnen werden könne.

Dauerbrenner Landschaftsschutz

Neue Mehrnutzungen ausserhalb der Bauzonen sollen laut dem Bundesrat nur dann erlaubt sein, wenn diese substanziell kompensiert werden. Es dürften keine zusätzlichen Ausnahmen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen geben. Zudem sollen Ausnahmen nicht mehr automatisch schweizweit gelten, sondern nur in jenen Kantonen, welche die Ausnahmetatbestände in kantonales Recht überführen.

Der Bundesrat wird das Geschäft in den kommenden Wochen erneut beurteilen. Je nachdem werde er einen eigenen indirekten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung schicken, schrieb er im Dezember.

Eine erste Landschaftsinitiative zur Begrenzung der Ausdehnung der Bauzonen mündete im revidierten Raumplanungsgesetz, das vom Volk im März 2013 mit 62,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde. Lanciert wurde die zweite Initiative Ende März 2019 von Pro Natura, Bird Life Schweiz, der Stiftung Landschaftsschutz, dem Schweizer Heimatschutz und weiteren Organisationen.