Der Bundesrat habe bereits beschlossen, beim Widerruf von Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel (PSM) in der EU deren Beurteilung zu übernehmen. Folglich sollte dasselbe auch bei der Zulassung neuer Wirkstoffe gelten, findet der Walliser Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy. Er hat eine entsprechende Parlamentarische Initiative (Pa.Iv) eingereicht, der die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) mit 15 zu 10 Stimmen zugestimmt hat.

Doppelspurigkeiten vermeiden und beschleunigen

Das Ziel dieser Pa.Iv. ist die Vermeidung von Doppelspurigkeiten, das Einsparen von Kosten und nicht zuletzt eine breitere Auswahl an PSM für die Schweizer Landwirtschaft. Es sei allerdings sicherzustellen, so Bregy, dass die Behörden die Zulassungsdaten der Industrie prüfen können. Mit diesem Vorstoss will die WAK-N gemäss Mitteilung eine gesetzliche Grundlage für ein schlankes System schaffen und so Anpassungen vorantreiben.

Parteistellung soll eingeschränkt werden

Eine ähnliche Wirkung verspricht sich die Motion von der vorgeschlagenen Anpassung zum Verbandsbeschwerderecht bei Zulassungen. Zwar unterstützt sie den Ständerat in seiner Vorlage für eine Regelung der Verbandsbeschwerde in einem neuen Gesetzesartikel grundsätzlich, will die Parteistellung von Umweltschutzorganisationen aber einschränken (auf zwei Verfahrenssituationen, nämlich die erstmalige Bewilligung eines PSM mit neuem Wirkstoff und die gezielte Überprüfung von bereits bewilligten PSM). Das soll die Verfahrensdauern verkürzen und schnellere Lösungen für den Schutz der Kulturen schaffen, so die WAK-N.

«Dem Druck der Agrochemie nachgegeben»

AboHerbizide, Fungizide und Insektizide sind eine potenzielle Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt. Daher ist es besonders wichtig, dass Wirkstoffe vor der Zulassung umfassend überprüft werden. (Bild Fotolia)PflanzenschutzZulassung von Pflanzenschutzmitteln: Ein langer Weg aufs FeldMittwoch, 11. Dezember 2019 In einer gemeinsamen Mitteilung macht eine ganze Reihe von Umwelt-, Konsumenten- und Gesundheitsverbänden ihrer Empörung über den Entscheid der Wirtschaftskommission Luft. Die Parteistellung erlaube es den Umweltorganisationen, Einsicht zu nehmen in die Dokumente, die zur Zulassungsprüfung von der Industrie eingereicht werden. Ausserdem können Sie Beschwerde einreichen, falls ihrer Meinung nach bei der Interessensabwägung Umwelt- und Gesundheitsschutz zu wenig berücksichtigt worden ist.

«Wer nun das Parteistellungsrecht der Umweltorganisationen schwächen will, will Stoffe und Produkte zulassen, die gemäss Umweltrecht und aus Sicht des Konsumentenschutzes und der öffentlichen Gesundheit nicht zugelassen werden dürften», heisst es in der Mitteilung. Eine Mehrheit der WAK-N habe offenbar dem Druck der Agrochemiekonzerne in dieser Sache nachgegeben.

Nur selten eine Beschwerde geführt

Die Verbände weisen den Vorwurf zurück, mit Beschwerden die Zulassung zu verlangsamen. Nur in zwei Fällen oder 0,1 Prozent der 700 derzeit hängigen Dossiers habe man vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch gemacht. Die wirklichen Gründe für schleppende Verfahren sieht man in einer Flut von Gesuchen seitens der Industrie, unvollständig eingereichten Dossiers und Personalmangel. Die Verbände stützen sich bei dieser Aussage auf die Ergebnisse eines von der Bundesverwaltung beauftragten externen Audits von 2019. Da darin auch eine bessere Zugänglichkeit der Zulassungsentscheide empfohlen wird, laufe die Schwächung der Parteistellung von Umweltorganisationen in die genau entgegengesetzte Richtung.

Nationalrat soll für Sicherheit und Transparenz sorgen

In der Mitteilung zeigt man sich davon überzeugt, dass die Industrie vom bestehenden, intransparenten System profiteire und es entsprechend zu erhalten versuche. Die Verbände appellieren daher an den Nationalrat, den Entscheid der WAK-N zu korrigieren und mit der Umsetzung der Empfehlungen aus dem externen Audit «für mehr Transparenz und Sicherheit zu sorgen.»