ABO

PFAS-Fleisch mischen, bis der Grenzwert eingehalten ist – eine umstrittene Massnahme

Das Parlament verlangt einen gangbaren Weg für den Umgang mit PFAS-belasteten Lebensmitteln. Mit dem bisherigen Vorschlag ist allerdings niemand zufrieden.

Lokal hohe PFAS-Belastungen von Böden können dazu führen, dass Landwirtschaftsbetriebe ihre tierischen Produkte nicht mehr verkaufen können. So geschehen etwa im Kanton St. Gallen, wo PFAS-Höchstgehalte teilweise um das 40-Fache überschritten wurden. Die Umweltkommission des Ständerats (WAK-S) hat per Motion unter anderem eine Lösung für solche Fälle gefordert, ohne dass die geltenden Höchstgehalte geändert werden – etwa durch Weiterverarbeitung oder Vermischung. Es geht dabei grundsätzlich um jene Lebensmittel, für die in der Schweiz bisher PFAS-Höchstwerte festgelegt worden sind. Dazu zählen Fisch, Eier und Fleisch.

Klar geregelte Übergangslösung

Kürzlich hat die Vernehmlassung zur entsprechenden Verordnung geendet. Darin schlägt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Folgendes vor:

Höchstgehalte: Das Endprodukt – also die Mischung – muss die gesetzlichen Werte in jedem Fall und vollumfänglich einhalten.

Befristung: Die Regelung gilt als Übergangsmassnahme für drei Jahre.

Rückverfolgbarkeit: Ursprüngliche Chargen müssen sich bis zum Landwirtschaftsbetrieb zurückverfolgen lassen, inklusive der Anfangs- und Endgehalte an PFAS.

Ausfuhrverbot: Um Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht zu verhindern, dürfen Mischprodukte nicht in die EU exportiert werden.

Deklaration: Mischprodukte sind mit der Angabe «hergestellt aus einer Mischung, um die Einhaltung der PFAS-Höchstwerte zu gewährleisten» zu versehen.

Zusätzliche Kosten, aber gleicher Gesundheitsschutz

Zu den Folgen schreibt das BLV, insbesondere durch die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit könnten zusätzliche Kontrollen durch die Kantone nötig werden. Der administrative Aufwand werde aber nicht erheblich sein. Zwar würden, so das BLV weiter, dank der Möglichkeit zur Vermischung wirtschaftliche Schäden auf Stufe der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe reduziert. «Die Modalitäten und Prozesse sowie die Kennzeichnungsvorgaben verursachen jedoch der gesamten Produktionskette zusätzliche Kosten.» Hingegen verändert die Massnahme aus Sicht des BLV das Schutzniveau der Gesundheit nicht, da weiterhin nur konforme Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen.

Sowohl die Stiftung für Konsumentenschutz als auch der Schweizer Bauernverband (SBV) sind mit den Vorschlägen nicht zufrieden – allerdings aus gänzlich anderen Gründen.

Konsumentenschutz warnt vor weiteren Sonderwünschen

So kritisiert der Konsumentenschutz, mit der Lösung des Parlaments würden Konsument(innen) buchstäblich das PFAS-Problem «auslöffeln» müssen. Das Vermischen bezeichnet Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, als Trick. PFAS würden sich im Körper anreichern und stünden unter anderem im Verdacht, Krebs zu erregen, gibt sie zu bedenken. Produkte zu mischen, sei bisher ein Tabu gewesen. «Daran darf nicht gerüttelt werden, sonst öffnen wir Tür und Tor für weitere Ausnahmen und Sonderwünsche», warnt Stalder. Aus ihrer Sicht sollten Betriebe, die von starken PFAS-Belastungen in Böden oder Wasser betroffen sind, Unterstützung erhalten. Aber bei der vorgesehenen Massnahme würden alle verlieren.

«Kein Abnehmer würde das Risiko eingehen»

In einem Punkt sind sich Konsumentenschutz und SBV einig: Auf dieses Mischfleisch wartet niemand. Aber im Gegensatz zum Konsumentenschutz hält der SBV das Vermischen für einen gangbaren Weg. «Wenn diese Lösung nicht mit den zusätzlichen Auflagen an Deklaration, Rückverfolgbarkeit und mit einem Ausfuhrverbot verhindert wird», schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Die Deklaration werde Konsument(innen) vom Kauf abhalten, Mischprodukte würden so unverkäuflich und am Ende gar nie ins Sortiment aufgenommen.

«Kein Abnehmer würde das geschäftliche und das Reputationsrisiko eingehen», fährt der SBV fort. Für ihn ist die Deklarationspflicht sowieso unverständlich, da das Endprodukt ja die geforderten Höchstwerte einhalten müsste. Mischprodukte sollten ohne den vorgeschlagenen Hinweis zugelassen werden – solange, bis die rechtliche Situation zu Unterstützung und Entschädigung PFAS-betroffener Betriebe geklärt ist, so die Forderung.

Folgen des PFAS-Problems einseitig verlagert

Der SBV geht noch weiter. Aus seiner Sicht ist es «unabdingbar», die bisherigen Höchstwerte für PFAS in Lebensmitteln vorläufig auszusetzen. Die 3-Jahresfrist für das legale Inverkehrbringen von Mischprodukten wäre im Übrigen seiner Meinung nach zu kurz.

Der Konsumentenschutz sieht die Konsument(innen) aufgrund eines Gesundheitsrisikos als Hauptleidtragende. «Die Verordnungsentwürfe verlagern die Folgen eines gesamtgesellschaftlichen Problems einseitig auf die betroffenen Bauernfamilien und die Landwirtschaft», findet hingegen der SBV.

Es ist geplant, dass die Verordnung am 1. April 2027 in Kraft tritt.

Weiterlesen

  • Andreas Stalder geht. Nach 21 Jahren an der Spitze der IP-Suisse tritt der Berner im November ab.

    Andreas Stalder tritt nach 21 Jahren als IP-Suisse-Präsident zurück

    Hanspeter Brunner soll neuer Präsident der Produzentenorganisation werden. Der Vorstand nominiert den 54-jährigen Vizepräsidenten aus Valendas GR als Nachfolger von Stalder.
    Show more
  • Gewinnen Sie zwei Tickets für die OLMA 2026!

  • Warum Betriebe Wasser im Boden speichern statt nur mehr bewässern müssen