Die kleine Kammer stimmte am Donnerstag bei einer Revision des Umweltschutzgesetzes stillschweigend dem Entscheid des Nationalrats zu, einen solchen Passus ins Gesetz aufzunehmen. Die Regelung sieht vor, dass die Kantone bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen Ausnahmen von diesem Littering-Verbot vorsehen können.
Noch nicht ganz beschlossene Sache
Noch ist das nationale Littering-Verbot nicht beschlossene Sache: Die von einer Nationalratskommission angestossene Revision des Umweltschutzgesetzes muss noch bereinigt werden und die Schlussabstimmung überstehen.
Im Mai dieses Jahres hatte die SVP im Nationalrat die Pläne für ein nationales Littering-Verbot kritisiert. Ein solches wäre "antiliberal und unschweizerisch", sagte damals Michael Graber (SVP/VS). Auch der Bundesrat wollte nichts wissen von einem nationalen Verbot und verwies auf bestehende kantonale Verbote.
Kernanliegen Kreislaufwirtschaft
Derzeit befinden sich gleich zwei Revisionen des Umweltschutzgesetzes in den parlamentarischen Beratungen. Jene mit dem Littering-Verbot stammt von der Umweltkommission des Nationalrats. Zentrales Anliegen dieser Vorlage ist, die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz zu stärken.
Nicht mehr Gebrauchtes beziehungsweise Brauchbares soll nach Möglichkeit weitergegeben oder aber wiederverwertet werden. Abfälle sollen wiederverwendet und stofflich verwertet werden, wo dies einen echten Mehrwert bringt.
Einsammeln von Abfällen liberalisieren
In diesem Zusammenhang entschied sich der Ständerat am Donnerstag, Detailhändlern keine Pflicht aufzuerlegen, unverkaufte biogene Produkte vor der Entsorgung von der Verpackung zu befreien und separat zu sammeln. Mit biogenen Produkten sind etwa Lebensmittel oder Topfpflanzen gemeint. Ganz knapp, mit 21 zu 20 Stimmen, traf er diesen Entscheid. Der Nationalrat hat sich für eine solche Pflicht ausgesprochen.
Der Ständerat will wie der Nationalrat das Einsammeln von Abfällen liberalisieren. Er hält jedoch grundsätzlich am Monopol der Kantone für die Entsorgung der Siedlungsabfälle fest. Eine freiwillige Sammlung durch private Unternehmen soll nur möglich sein, wenn der Bundesrat dies für bestimmte Abfallarten genehmigt.
Zu viel Wiederverwertbares im Kehricht
Ende November gab das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bekannt, in der Schweiz sei 2022 weniger Abfall im Kehrichtsack gelandet als noch vor zehn Jahren. Dennoch bestehe ein Fünftel des Kehrichts aus Stoffen, die eigentlich wiederverwertbar seien. Zudem wäre es bei mehr als der Hälfte der weggeworfenen Lebensmittel vermeidbar gewesen, diese zu entsorgen.
Bafu-Direktorin Katrin Schneeberger sagte im Zusammenhang mit diesem Befund, es gelte, sich weiter für eine Kreislaufwirtschaft einzusetzen.