Benötigt der Staat Landwirtschaftsland für öffentliche Infrastrukturen, so kann das verhältnismässig sehr günstig beschafft oder enteignet werden. Jedenfalls viel günstiger, als wenn schon eingezontes Bauland dafür benötigt wird. Aufgrund des bisherigen Luzerner Enteignungsgesetzes aus dem Jahr 1970 ist vom Staat benötigtes Land zum Verkehrswert zu entschädigen. Tiefer Verkehrswert Land, das für landwirtschaftliche…

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