Ökostrom SchweizDas neue Fördermodell für Biogasanlagen helfe, gehe aber nicht weit genugDonnerstag, 24. November 2022 Nach dem Auslaufen der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ist Anfang Jahr übergangsweise die Förderungsverordnung für erneuerbare Energien in Kraft getreten. Sie sichert Biogasanlagen einen Investitions- sowie einen Betriebskostenbeitag zu und fand beim Verband Ökostrom Schweiz Zustimmung. In der Frühlingssession beschäftigt sich nun nach dem Ständerat die grosse Kammer mit der langfristigen Lösung, dem neuen Energiegesetz.

Ein neues Fördermittel

Wie Ökostrom Schweiz zusammenfasst, haben sich sowohl der Ständerat als auch die vorberatende Kommission des Nationalrats für die Einführung einer gleitenden Marktprämie ausgesprochen. Dabei handle es sich um ein neues Fördermittel, das auch bei einem Marktpreis unter den Gestehungskosten eine langfristig kostendeckende Stromproduktion sicherstelle. «Somit ist die Planungssicherheit gegeben, die Investitionsbereitschaft steigt», ist der Verband zuversichtlich. Man erachte die gleitende Marktprämie als wesentliches Element, damit es in Zukunft einen Zubau von landwirtschaftlichen Biogasanlagen geben wird.

Bessere Zonenkonformität

Weiter enthalte der aktuelle Entwurf des neuen Energiegesetzes eine Stärkung der Zonenkonformität landwirtschaftlicher Biogasanlagen. Eine präzisierende Bestimmung stelle darin klar, dass die Bewilligung solcher Anlagen bis zu einer gewissen Grösse nicht mehr der Planungspflicht unterstellt werden. Ökostrom Schweiz verspricht sich davon eine erhebliche Vereinfachung der raumplanerischen Bewilligungspraxis – Projektanten von Biogasanlagen dürften auf einen zügigeren Ablauf hoffen.

Der Nationalrat ist am Zug

Alles in allem beurteilt der Fachverband landwirtschaftliches Biogas den aktuellen Gesetzesentwurf als «gute Grundlage», um Bestand und Zubau in diesem Bereich zu sichern. «Der Nationalrat hat es in der kommenden Sessionswoche in der Hand, den weitsichtigen Vorentscheiden seiner Kommission zu folgen.»