Eine Standesinitiative des Kantons Bern und die parlamentarische Initiative «Datenerfassung in der Landwirtschaft. Jetzt zusätzliche Bürokratie verhindern» haben denselben Inhalt: Sie wollen der Mitteilungspflicht, die im Rahmen des Absenkpfads beschlossen worden ist, die Zähne ziehen. Konkret geht es um die komplette Streichung der Meldepflicht für Nährstofflieferungen. Bei Pflanzenschutzmitteln (PSM) sollen die Inverkehrbringer – statt Anwender – zur Datenlieferung verpflichtet werden, inklusive Angaben zum Verwendungszweck bei der Inverkehrbringung.
5 von 13 Stimmen haben sich enthalten
Davon will eine Mehrheit der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) nichts wissen. Nachdem sie zuerst den Entscheid vertagt hat, beantragt sie nun, beiden Initiativen keine Folge zu geben. Auffallend sind die vielen Enthaltungen: 5 von 13 Kommissionsmitgliedern enthielten sich bei der Abstimmung. Somit hält die Mehrheit der WAK-S an der gesetzlichen Mitteilungspflicht sowohl für PSM als auch Nährstoffe fest.
Im gesetzlichen Rahmen «so gut wie möglich»
«Die in der Informationsplattform Digiflux bereits eingebauten Vereinfachungen und Erleichterungen berücksichtigen die Anliegen der Branche in diesem gesetzlichen Rahmen so gut wie möglich», heisst es in einer Mitteilung der WAK-S. Gleichzeitig stärke die Plattform durch die erhöhte Transparenz das Vertrauen der Bevölkerung in die Landwirtschaft und beschleunige die digitale Transformation.
Anpassen oder Gesetzesgrundlage streichen
Vereinfachungen wurden über die angenommene Motion Kolly erreicht. Die Umsetzung ist im Verordnungspaket 26 vorgesehen. Die vom Handel erfassten Lieferungen muss der Anwender bestätigen.
Dem Schweizer Bauernverband (SBV) geht das nicht weit genug. In seiner Stellungnahme zum Verordnungspaket hält er fest, die Motion Kolly werde nur ungenügend umgesetzt. Ausserdem müsse der Bundesrat die von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) festgestellten Mängel – insbesondere fehlende Transparenz über Verwendung und Weitergabe der Daten – beheben.
Man erwarte, dass die geforderten Anpassungen umgehend und konsequent sowie unter Einbezug der Praxis vorgenommen werden. Für den SBV ist die Abschaffung von Digiflux offenbar noch nicht vom Tisch: «Ansonsten ist die Gesetzesgrundlage für Digiflux vollumfänglich zu streichen», heisst es in der Stellungnahme des Verbands.

