2021 erhielten insgesamt 42 791 Ganzjahresbetriebe und 6707 Sömmerungsbetriebe Direktzahlungen (DZ). Auf 6420 Ganzjahres- (15 %) und 148 Sömmerungsbetrieben (2 %) führten Mängel zu DZ-Kürzungen von insgesamt 7,5 Millionen Franken bei Ganzjahresbetrieben und rund 203 000 Franken bei Sömmerungsbetrieben. Die Ergebnisse basieren auf dem Agrarinformationssystem AGIS, an das die Kantone das Total der Kürzungen pro Betrieb übermitteln. Es fällt auf, wie stark der Anteil an Betrieben mit Kürzungen je nach Kanton schwankt. Die BauernZeitung hat bei den Kantonen mit den höchsten und den niedrigsten Werten nachgefragt.

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Graubünden: 25 Prozent

Der Kanton Graubünden kommt auf einen Anteil von Betrieben mit Kürzungen von 25 Prozent. Das Bündner Amt für Landwirtschaft und Geoinformation verweist auf den hohen Anteil von Biobetrieben im Kanton (rund 65 %), die jährlich auf die Einhaltung der Biorichtlinien überprüft werden, und auf die im Schnitt grösseren Betriebe als in anderen Kantonen. Grössere Betriebe, welche sich zudem mit einem hohen Anteil an den Programmen beteiligten, seien anspruchsvoller in der Führung. «Die Wahrscheinlichkeit für einen kleinen, oft auch unbewussten Fehler oder ein formelles Versäumnis, die zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen, ist grösser.»

2021 wurden zudem die risikobasierten Kontrollen durchgeführt. Nebst allen anderen Bereichen seien insbesondere die Einhaltung des RAUS-Programms im Frühling sowie die Einhaltung der Schnittzeitpunkte vor Ort überprüft worden, was im Kanton Graubünden mit einem sehr hohen Anteil an Ökoflächen und Trockenweiden und -wiesen von nationaler Bedeutung eine spezielle Herausforderung sei. «Mit der hohen Anzahl unangemeldeter Kontrollen und den risikobasierten Kontrollen werden Mängel eher aufgedeckt», teilt das Amt mit. Drei Viertel der Betriebe mit Kürzungen bzw. 95 Prozent der Betriebe hatten keine oder nur eine kleine DZ-Kürzung im Jahr 2021. «Schwere Verstösse hatten weniger als eine Handvoll der Betriebe.»

Nidwalden: 25 Prozent

Auch Nidwalden kommt auf einen Anteil von 25 Prozent an Betrieben mit DZ-Kürzungen. Über 50 Prozent der Mängel basierten allerdings auf administrativen Kürzungen im Bereich der Landschaftsqualität, hält das Amt für Landwirtschaft auf Anfrage fest. Hintergrund sei, dass bei diesem Programm bei allen Massnahmen die angemeldeten Massnahmen über die Projektdauer konstant gehalten werden müssten (Beispiel Bäume). «Die Nichteinhaltung dieser Anforderung wird konsequent umgesetzt und führt zu einem relativ hohen Anteil an Kürzungen, welche im Einzelfall aber sehr gering ausfallen. Wenn wir diese Vollzugspraxis aus der Gesamtsumme ‹ausklammern› (und die Annahme zutrifft, dass in anderen Kantonen womöglich ‹Bagatellkürzungen› nicht ausgewiesen werden), sieht die Statistik ganz anders aus, und wir würden wohl im Bereich von 10 bis 15 Prozent der Betriebe mit Kürzungen liegen.»

Im Schnitt würden pro Jahr im Kanton Nidwalden um die 50 Betriebe mit Kürzungen belegt. Rund ein Drittel entfallen auf Tierschutz (null Toleranz) und somit etliche Minimalkürzungen. Ein weiterer Drittel entfalle auf Tierwohl/ÖLN. Der restliche Teil auf Strukturdaten (Bäume) und weitere.

Thurgau: 22 Prozent

22 Prozent der Thurgauer Betriebe hatten DZ-Kürzungen zu beklagen. «Der Anteil der direktzahlungsberechtigten Betriebe im Thurgau mit Kürzungen liegt etwa im Durchschnitt der anderen Kantone. Einige andere Kantone wie zum Beispiel Tessin, Genf oder der Aargau befinden sich auf ähnlichem Niveau», teilt das Landwirtschaftsamt Thurgau mit. Für die Kürzungen bestünden zahlreiche Gründe. «Die umfangreichen Vorgaben der Direktzahlungsverordnung werden immer komplexer – damit steigt letztlich auch das Risiko bezüglich Kürzungen. Die korrekte Deklaration der Flächen und Bäume führte unter anderem zu Kürzungen.»

Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung waren ein weiterer Grund. Hierbei seien auch Wiederholungsfälle zu verzeichnen gewesen. Bei einzelnen Betrieben resultierte daher auch ein vollständiger Ausschluss von den DZ. Weitere Gründe waren die Überschreitung der Nährstoffbilanz, falsche Bewirtschaftung des Pufferstreifens, Verstösse gegen die Bio- sowie die BTS- und die RAUS-Vorgaben. «Bei den meisten Kürzungen handelte es sich um geringfügige Verstösse.»

Glarus: 3 Prozent

Kommen wir zu den Kantonen mit den tiefsten Werten. Spitzenreiter ist Glarus mit einem Anteil von 3 Prozent an Betrieben mit DZ-Kürzungen. «Aufgrund der Vergleiche mit anderen Kantonen erachten wir einerseits die kleine Zahl von lediglich rund 350 Betrieben und anderseits die Uniformität dieser Betriebe und deren geringere Komplexität als Gründe für das erfreuliche Resultat», teilt die Abteilung Landwirtschaft des Kantons mit. Die geringe Betriebszahl führe dazu, dass die soziale Kontrolle und die Transparenz relativ gross seien. Andererseits verringere die niedrige Komplexität der Betriebe (keine Spezialkulturen, nur sehr wenig Ackerbau) das Risiko für Verfehlungen merklich.

«Wir haben leicht abweichende Daten von den Daten im Agrarbericht.» 13 Betriebe erhielten 2021 eine Kürzung (4 % der Betriebe). Fünfmal wurde aufgrund von Tierschutzverstössen gekürzt, viermal aufgrund von Verstössen gegen die Biorichtlinien, dreimal im Bereich Landschaftsqualität und einmal aufgrund eines falschen Schnittzeitpunkts. «Von den 13 Verstössen klassifizieren wir zwei Verstösse als schwer, beide im Bereich Tierschutz.»

Basel-Landschaft: 3 Prozent

Auch in Basel-Landschaft wurde bei 3 Prozent der Betriebe gekürzt. «Wir legen seit der ÖLN-Einführung 1991 als Voraussetzung der Direktzahlungen grossen Wert darauf, die Betriebe optimal über allfällige Anpassungen der Spielregeln zu informieren und rechtzeitig zu beraten», heisst es vom Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung. Die Landwirte wüssten dies zu schätzen und zu nutzen. «Hinzu kommt, dass wir, wenn sich ein Landwirt bei einem ‹Vergehen› selbst anzeigt, dies bei der Kürzung berücksichtigen.»

Die Hauptgründe für die Kürzungen 2021 waren: ein baulicher Mangel bei der Auslauffläche, fünf Tierschutzverstösse, zwei Fälle beim baulichen Tierschutz, zweimal Lagerung von Materialien auf Pufferstreifen, eine Überschreitung der Suisse-Bilanz, ein Gewässerschutzverstoss, ein Fall von zu wenig Auslauf im Winter, und in 13 Fällen fehlten bei der Kontrolle Dokumente. «In Anbetracht der Gesamtsumme der Direktzahlungen sind eigentlich alles geringfügige Fälle.»

Zug: 5 Prozent

Zug war mit Kürzungen bei 5 Prozent der Betriebe sehr gut unterwegs. «Das Vertrauen der Zuger Landwirte ins Landwirtschaftsamt und ins LBBZ Schluechthof ist hoch. Betriebe, die Probleme haben oder nicht sicher sind, wie sie die verschiedenen Programme umsetzten müssen, melden sich beim Kanton», so das Landwirtschaftsamt. So könnten Probleme früh eliminiert werden.

Einige Verstösse geschähen aufgrund von Unwissenheit, welche Programme der Betrieb angemeldet habe, oder über deren Anforderungen. Oder die Betriebsleiter seien überlastet. Es würden in vielen Bereichen Fehler festgestellt: Pufferstreifen, Tierwohl und -schutz, ÖLN, Vernetzung, Landschaftsqualität. «Die meisten Verstösse waren geringfügig.»