Die Antwort von Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf einen Brief des Berner Bauernverbands (BEBV) und des Vereins Alpwirtschaft Bern habe gezeigt, dass auch die Umweltministerin dringenden Handlungsbedarf beim Wolf sah. Darauf berufen sich die Verbände in einer Mitteilung, denn es sei eine möglichst rasche Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen nach der Verabschiedung der Vorlage im Parlament versprochen worden.
Nicht für den Alpsommer 2023
Das wäre nun der Fall, die Beratungen zur Revision des Jagdgesetzes wurden in der Wintersession abgeschlossen. Noch läuft allerdings die 100-tägige Frist für ein Referendum. Die neuen Regeln zur Regulation des Wolfs müssen von der Bundesverwaltung in einer Verordnung konkretisiert werden. Der Bundesrat geht offenbar nicht von einer Umsetzung für den kommenden Alpsommer aus, hat er doch explizit als Übergangslösung für 2023 eine andere Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Neue Regeln für Wolf und Biber
Der BEBV begrüsst, dass mit der verabschiedeten Revision Wölfe neu nicht nur nach Schäden, sondern auch präventiv im Sinne einer Bestandsregulierung geschossen werden dürfen. Auch dass sich künftig Bund und Kantone an Biberschäden an Anlagen und Bauten von öffentlichem Interesse sowie privaten Verkehrsinfrastrukturen und Uferböschungen beteiligen, wertet man in der Mitteilug als positiv.
Nicht schützbare Gebiete sollen bleiben
«Der BEBV und der Verein Alpwirtschaft Bern sind überzeugt, dass mit der Revision des nationalen Jagdgesetzes ein erster Schritt in die richtige Richtung getätigt wurde», heisst es weiter. Neben einer raschen Umsetzung fordern die beiden Verbände, dass die als nicht schützbar ausgeschiedenen Gebiete ihren Status behalten.