Nach regen Diskussionen haben die zuständigen Gremien beschlossen, den Minimallohn für familienfremde Arbeitnehmende für 2023 um Fr. 65.- auf Fr. 3385.- anzuheben, schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV) in den aktuellen SBV-News. Das entspreche einer Erhöhung um 1,96 Prozent. Eine Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände Landwirtschaftlicher Angestellter (Abla) gibt einen Eindruck davon, worum sich die «regen Diskussionen» drehten.

Das Landwirtschaftsjahr sei nie gut

Wie jedes Jahr sei der Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft ein Thema gewesen, so die Abla. Ausserdem habe die Arbeitgeberseite wiederum geltend gemacht, es sei kein gutes Landwirtschaftsjahr gewesen. Nach eigenen Angaben hat die Abla dem widersprochen und  aufgezeigt, dass in der Landwirtschaft praktisch nie von einem «guten Jahr» gesprochen werde, unabhängig davon, ob es nicht schlecht oder tatsächlich auch gut gewesen sei.

Zu tiefe Produzentenpreise kein Argument

Die Argumentation, dass die Verhandlungen mit grossen Detailhändlern schwierig und die Produzentenpreise bei Weitem zu tief seien, lässt die Abla nicht gelten: Es dürfe nicht sein, dass deshalb den Arbeitnehmenden eine Lohnerhöhung verwehrt bleibe. «Die Teuerung macht sowohl Arbeitgebenden als auch -nehmenden in der Landwirtschaft zu schaffen», ergänzt die Abla.

Kantonale Regelungen haben Vorrang

Der SBV weist darauf hin, dass kantonale Mindestlöhne sowie verbindliche Regelungen zum Lohn in NAV/GAV Vorrang haben. Die Abla strebt laut Mitteilung als nächstes eine Überarbeitung des Muster-NAV an. Das sei schon längst fällig.