Die zuständigen Kommissionen beider Räte haben der parlamentarischen Initiative «Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben» bereits zugestimmt. Nun nimmt der Bundesrat dazu Stellung und unterbreitet den Räten einen eigenen Vorschlag. Denn die Initiative selbst geht ihm zu weit.
Im Konflikt mit der Verfassung
Der Vorstoss von Martin Candinas (Mitte / GR) würde es über eine Lockerung der Zweitwohnungsgesetzes erlauben, bei einem Abriss und Wiederaufbau einerseits die Fläche um bis zu 30 Prozent zu vergrössern. Andererseits dürften zusätzliche Wohnungen und Gebäude errichtet werden. Das würde aber der verfassungsrechtlichen Begrenzung sowohl des Anteils von Zweitwohnungen in einer Gemeinde als auch der so genutzten Bruttogeschossfläche auf maximal 20 Prozent widersprechen, argumentiert der Bundesrat.
Gleichbehandlung beim Abriss
Doch auch der Bundesrat will am Zweitwohnungsgesetz schrauben, er sieht darin nämlich eine Ungleichbehandlung. Denn es darf nach geltendem Recht nur dann die Wohnfläche um 30 Prozent erweitert werden, wenn es sich um den Umbau einer altrechtlich erstellten Wohnung handelt. Bei einem Abriss und Wiederaufbau wäre das aber nicht zulässig. Die Grenze zwischen Umbau und Abriss/Wiederaufbau sei allerdings schwer zu ziehen, findet der Bundesrat. Daher will er die 30-Prozent-Vergrösserung in beiden Fällen erlauben.
Zusätzliches nur als Erstwohnungen
Wenn im Rahmen einer Vergrösserung zusätzliche Wohnungen entstehen, sollen sie aber ausschliesslich als Erstwohnungen genutzt werden dürfen, schränkt der Bundesrat ein.
Damit werde die für die lokale Bevölkerung angespannte Wohnsituation in touristischen Gemeinden berücksichtigt. Die hohe Nachfrage macht das Vermieten oder den Verkauf von Objekten als Zweitwohnung sehr interessant. Die Wohnpreise werden für Ansässige unerschwinglich. Bei einer Annahme des Vorstosses von Martin Candinas befürchtet der Bundesrat eine weitere Zunahme des Trends, was er mit seinem Vorschlag «im Interesse der lokalen Bevölkerung» verhindern will.

