Die Analysen konnten laut der Regierung nicht bestätigen, dass das Gesetz zu substanziellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt hat. Aussagen, ob sich das Zweitwohnungsgesetz auf die touristische Nachfrage und die Übernachtungsfrequenzen auswirkte, sind demnach noch nicht möglich.

Insgesamt erachtet der Bundesrat das Zweitwohnungsgesetz für «wirksam und zeitgemäss», wie er mitteilte. Es sei nicht notwendig, das Gesetz anzupassen. Der Bund brauche auch keine zusätzlichen Massnahmen zur Standortförderung zu ergreifen.

Auftrag, Mängel zu beheben

Allerdings erkennt der Bundesrat Handlungsbedarf beim Vollzug, bei den Wissensgrundlagen sowie den Schlüsselbegriffen der Beherbergungswirtschaft. Die Eidgenössischen Departemente für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wurden beauftragt, Massnahmen umzusetzen, um diese Mängel zu beheben. Im Jahr 2025 sollen die Wirkungen des Zweitwohnungsgesetzes und die Umsetzung der Massnahmen erneut analysiert werden.

 

«Konstruktionsfehler» korrigieren

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) schreibt in einer Mitteilung, die bisher gesammelten Erfahrungen würden eindeutig zeigen, dass das Zweitwohnungsgesetz «Konstruktionsfehler» aufweise. Diese seien von der Bevölkerung so nicht beabsichtigt gewesen und müssten behoben werden, so die SAB. Diese Fehler seien teilweise dem politischen Kompromiss geschuldet, der in der Beratung im Parlament gefällt worden sei. Zudem hätten sich seit der Gesetzes-Ausarbeitung in der Praxis immer wieder neue Fragen gestellt, die damals noch gar nicht bekannt gewesen seien. Weiter habe das Bundesgericht mit seiner Rechtsprechung in der Tendenz die Praxis laufend verschärft.