Der Verein Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren hat sich zusammen mit Nationalrätin Monika Rüegger und Bundesrat Albert Rösti zu einer Sitzung in Bern getroffen. Das ist einer Medienmitteilung des Vereins zu entnehmen. Angesichts der stark wachsenden Wolfsbeständen begrüsste der Verein das Vorgehen von Bundesrat Rösti, das Jagdgesetz zusammen mit der ersten Etappe der Jagdverordnung am 1. Dezember 2023 in Kraft zu setzen, vollumfänglich. Im Zeitfenster vom 1. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024 und vom 1. September 2024 bis 31. Januar 2025 könnten die Kantone die Wolfsrudel proaktiv regulieren. Nach einer ordentlichen Vernehmlassung werde die Jagdverordnung in einer zweiten Etappe ab dem 1. Februar 2025 definitiv in Kraft gesetzt, heisst es in der Mitteilung.
Nulltoleranz für Grossraubtiere wird gefordert
Der Verein fordert in der nächsten Jagdverordnungsrevision eine Nulltoleranz für Grossraubtiere im Siedlungsgebiet, den Verteidigungsabschuss bei unmittelbaren Angriffen auf Nutztierherden und Vorranggebiete für die Weidetierhaltung.
Der Verein appelliert zudem an die Kantone, umgehend die Konzepte und die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereit zu stellen. Es zeichne sich ab, dass die vorgesehene Regulation ab dem 1. Dezember 2023 nicht in allen Regionen erreicht werden könne. Deshalb seien die Kantone aufgefordert, umgehend auch die Jägerschaft in die weiteren Prozesse mit einzubeziehen.
Regulation auf 12 Rudel
Die vorgesehene Regulation auf 12 Rudel, geht dem Verein zu wenig weit.
Eine Wolfspopulation mit elf Wolfsrudel in der Schweiz wäre weitgehend ausreichend, dies entspreche flächenmässig hochgerechnet 30’000 Wölfen für ganz Europa. Diese Zahlen veranschaulichten, dass die Schweiz damit in jedem Fall ihren Beitrag zum Fortbestand der Wolfspopulation leiste. «Der Verein bedankt sich auch im Namen der betroffenen Bevölkerung und der Landwirtschaft bei Bundesrat Albert Rösti für sein schnelles und unbürokratisches Vorgehen», heisst es in der Mitteilung.