Die Prüfung der für die Abschussbewilligung eingereichten Unterlagen habe ergeben, dass die Kriterien für einen Eingriff ins Bündner Stagias-Rudel nicht erfüllt sind, schreibt das Bundesamt für Umwelt in einer Mitteilung. Die Schwelle von zehn Rissen in geschützten Herden sei nicht erreicht worden. Z. T.  seien ungeschützte Tiere betroffen gewesen, die nicht zur Statistik dazugezählt werden.

Gegen den Entscheid des Bafu kann der Kanton Graubünden Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.