Wenn Landwirten Kulturland enteignet wird, sollen sie das Dreifache des Schätzpreises des Landes erhalten. Das hat das eidgenössische Parlament im Rahmen der Revision des Enteignungsgesetzes vor zwei Jahren beschlossen. Einige Kantone, wie Solothurn und Bern, wollen aber von den höheren Ansätzen noch nichts wissen. Ernst Wandfluh wird aktiv So fordert der Kandertaler SVP-Grossrat Ernst Wandfluh vom Kanton Bern,…
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