Nachdem Restaurant-Gäste bisher wohl oder übel unabhängig von der Witterung im Freien ihre Pommes Frites geniessen mussten, können sie ab dem 31. Mai 2021 wieder in Innenräumen sitzen: Der Bundesrat plant laut Mitteilung die vollständige Öffnung der Gastrobetriebe. Es gelten aber verschiedene Vorgaben, um eine Verbreitung des Coronavirus auch weiterhin zu verhindern. 

Sitzen ist Pflicht

Der Bundesrat erlaubt keine Stehtische, alle Gäste müssen sitzen. Ausserdem sind in Innenräumen maximal vier Personen pro Tisch erlaubt, auf der Terrasse neu deren sechs. Abstände oder Abschrankungen sind ebenso Pflicht wie das Aufnehmen der Kontaktdaten sämtlicher Gäste. 

Während am Tisch keine Maske getragen werden muss, ist das Tragen Vorschrift, sobald man sich im Restaurant bewegt – egal ob drinnen oder draussen. 

Veranstaltungen mit Verpflegung

Auch bei Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlaubt, sofern die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher aufgenommen werden. Restaurants dürfen unter Einhaltung der Auflagen für die Gastronomie öffentliche Veranstaltungen wie Public Viewings oder Konzerte durchführen. Drinnen sind maximal 100 Personen erlaubt, draussen 300. 

Hier finden Sie eine grafische Übersicht über die nächsten Lockerungen ab dem 31. Mai. 

 

Keine Quarantäne für Geimpfte

Laut der Mitteilung des Bundesrats sind Genesene wie auch Geimpfte für sechs Monate von der Kontakt- und Reisequarantäne wie auch der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen. Voraussetzung dafür sei eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen Impfstoff. 

Diese Ausnahmen sollen aber nicht für genesene und geimpfte Personen gelten, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen, so der Bundesrat.