Herber Schlag für die Rübenbranche. Während die EU-Staaten das im Frühjahr erlassene Neonicotinoid-Verbot lockern, müssen sich Rübenpflanzer auf harte Zeiten gefasst machen. Das Verbot für den Wirkstoff Imidacloprid gilt in der Schweiz ab Januar 2019 weiterhin. Für die Rübenbranche wäre eine Gesetzeslockerung eine willkommene Entlastung gewesen.

Wenig Schutz für Rüben

Mit dem Verbot der Neonicotinoide fällt auch das Produkt Gaucho (Wirkstoff Imidacloprid) weg. Gaucho wurde bisher für die Behandlung von Zuckerrüben-Saatgut eingesetzt, um Rüben während der gesamten Saison gegen deren Schädlinge zu schützen. Mit dem Verbot ist der systemisch wirkende Insektenschutz nicht mehr gewährleistet. Nur das Insektizid Force (Wirkstoff Pyrethroid), das allerdings nur eine Bodenwirkung besitzt, ist als Saatgutbeizung erhältlich. Eine ausreichende Wirkung zeigt es gegen Drahtwürmer, Moosknopfkäfer und Collembolen. Gegen Erdschnaken weist Force nur eine Teilwirkung bei direktem Schädlingskontakt auf. Ist die Bodenwirkung dann aber nach zwei bis drei Wochen sprichwörtlich verdampft, gibt es keinen Schutz mehr. Bei einem hohen Schädlingsdruck muss im schlimmsten Fall mit Lücken oder Wachstumseinbussen und somit mit Verlusten gerechnet werden, konstatiert Samuel Jenni von der Schweizerischen Fachstelle für Zuckerrübenbau. Als nichtsystemisches Mittel hat Force allerdings keine Wirkung gegen die Blattschädlinge Erdfloh, Rübenfliege, Rübenmotte, und Blattlaus. Diese müssen beim Auftreten überwacht und notfalls mit Flächenspritzungen behandelt werden (kantonale Sonderbewilligungen nötig). 

«Das ist kontraproduktiv!», sagt Irene Vonlanthen, Geschäftsführerin des Schweizerischen Verband für Zuckerrübenpflanzer (SVZ), empört und verweist damit auf den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, der das Ziel verfolgt, Pflanzenschutzmittel zu reduzieren, vor allem auch diese, die besonders kritisch für Gewässerorganismen sind. Zudem sei das Neonicotinoid-Verbot im Zuckerrübenbau absolut nicht nachvollziehbar, fügt sie an: Zuckerrüben blühen nicht, es bestehe daher auch keine Gefahr für Bienen. 

EU-Staaten geben nach

Nach dem Verbot kommt nun die Einsicht, wenigstens in der EU: Belgien, Polen, Ungarn und Tschechien haben bereits die Notfallzulassung für die Beizung mit Neonicotinoiden im Rübenanbau beantragt und genehmigt bekommen. Der Einsatz ist auf maximal 120 Tage begrenzt. In Belgien wird allerdings mit dem Neonicotinoid-Einsatz eine strenge Fruchtfolgeauflage verlangt. «Das heisst, es dürfen keine blühenden Kulturen während fünf Jahren nach Zuckerrüben angebaut werden», erklärt Irene Vonlanthen. Raps, Sonnenblumen und Leguminosen wären davon betroffen. Kunstwiese und Gründüngung müssten vor der Blüte gemäht werden. 

Die Notfallzulassung für Niederösterreich wurde am Montag genehmigt. Ähnliche Ausnahmegenehmigungen gibt es in Finnland und Grossbritannien. Deutschland erwägt ebenfalls eine Lockerung des Verbots. 

Schweiz ohne Notfallplan

Während die EU-Staaten von dem Verbot zurückkrebsen, hält das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) an seinem Wort fest. Vergeblich hat der SVZ mit zwei Anträgen versucht, das BLW von einer Notfallzulassung zu überzeugen. Denn auch die Schweizer Zuckerwirtschaft ist stark von dem Verbot des Neo-nicotinoids Imidaclorid per Anfang 2019 betroffen, sagt Irene Vonlanthen. Die Argumente des SVZ halfen nichts, das BLW hat das Gesuch am Dienstag abgelehnt. Es gebe alternative Bekämpfungsmöglichkeiten; zudem seien Neonicotinoide ein zu grosses Risiko für Mensch und Umwelt, kontert Olivier Fèlix, Fachbereichsleiter Nachhaltiger Pflanzenschutz am BLW. 

Auch Chlorpyrifos verboten

Als wäre nicht schon das Neonicotinoid-Verbot genug; das BLW sieht im Rahmen einer Überprüfung noch vor, alle bewilligten Produkte mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos vom Markt zu nehmen. Chlorpyrifos ist derzeit der einzige noch zugelassene Wirkstoff gegen Erdschnakenlarven in Zuckerrüben. 

«Die Rübenpflanzer müssen sich auf ein herausforderndes Jahr gefasst machen», sagt Samuel Jenni. Wichtig sei vor allem ein guter Start der Rübe. Auf extreme Frühaussaat sollte daher verzichtet werden. Denn bis Bodenschädlinge auftreten, könnte der Insektizidschutz bereits verflogen sein. Jenni empfiehlt daher, die Aussaat erst bei guten Wetterbedingungen frühestens ab Mitte März zu starten. Ob das Neonicotinoid-Verbot einen Einfluss auf die produzierte Rübenmenge haben wird, zeige sich mit dem Beginn der nächsten Rübenkampagne.

Katrin Erfurt