Dies aber nicht ganz billig: rund 1,25 Millionen für Liegenschaft und Inventar muss er dafür hinblättern. Einer der Gründe ist die Revision der Schätzungsanleitung des landwirtschaftlichen Ertragswertes, welche auf den 1. April 2018 in Kraft getreten ist.

Jetzt 200'000 Franken mehr

Hätte man die Übergabe noch letztes Jahr vollzogen, wäre die Übernahme um zirka 200'000 Franken billiger ausgefallen. «Wir haben uns im Vorfeld zuwenig mit der Materie auseinandergesetzt, sonst hätten wir eventuell schon auf den 1. Januar 2018 den Betrieb an unseren Sohn übergeben», sagen Werner und Ruth Basler übereinstimmend. «Natürlich erschrickt man zuerst bei dieser hohen Summe», sagt der Junglandwirt Roger Basler. «Aber ich freue mich auf die Übernahme und die Herausforderung», lacht er.

Geschätzt wird mit ortsüblichen Mieten

Nur schon der Ertragswert der Gebäude liege bei 886 000 Franken. So werde bei der revidierten Schätzungsanleitung nur noch die Betriebsleiterwohnung zu einem landwirtschaftlichen Mietwert berücksichtigt. Alle übrigen Wohnungen fliessen mit einer ortsüblichen Miete in die Schätzung ein, was zu erheblich höheren Werten führe. Dazu kommt das Land mit einem Schätzungswert von 125'000 Franken sowie das Inventar mit 245'000 Franken.

Verkehrswert liegt bei drei Millionen

Würde man den Betrieb ausserfamiliär veräussern, hätte dieser einen Verkehrswert von mindestens drei Millionen. «Als ich den Betrieb 1984 von meinen Eltern übernommen habe, musste ich auch schon 700'000 Franken dafür bezahlen», erinnert sich Werner Basler zurück.

Mutter Ruth und Vater Werner Basler haben ein herzliches Verhältnis zu ihren zwei Kindern Roger und Olivier, der gelernter Kleingerätemechaniker ist. Das erleichtere eine Hofübergabe extrem, wenn familienintern kein «Gstürm» herrsche. «Ich zögerte auch nicht lange, als mein Sohn Interesse zeigte, den Hof zu übernehmen», sagt Werner Basler, der erst in drei Jahren pensioniert wird. Nach der Übergabe wird er dann im Stundenlohn auf dem Betrieb arbeiten.

Die Übernahme muss finanziell tragbar sein

«Vor der Übernahme ist es natürlich unabdingbar, eine Tragbarkeitsberechnung durchzuführen», sagt Roger Basler, der momentan auch noch für die Betriebsleiterschule lernen muss. In dieser Tragbarkeitsberechnung werde ersichtlich, ob der Betrieb die finanzielle Belastung überhaupt tragen kann, oder man den Hof komplett umstellen muss. «Natürlich sind die jährliche Zinsbelastung und die Tilgung bei 1,25 Millionen sehr hoch, da darf auf dem Betrieb nicht noch viel unvorhergesehenes passieren», weiss der junge Landwirt nur zu gut. «Ab dem 1. Januar bin ich halt ein armer Siech» lacht er.

Basler rechnet mit einem jährlichen Zins- und Tilgungsvolumen von ungefähr 60'000 Franken. «Ohne Direktzahlungen und einem kleinen Nebenerwerb könnte ich die finanzielle Belastung gar nicht stemmen», rechnet der zukünftige Betriebsleiter die Milchbüchleinrechnung vor.

Frühzeitig Planen

Eine Hofübergabe ist ein einschneidendes Ereignis. Daher heisst es für die Betroffenen, sich schon früh damit auseinanderzusetzen. «Wir haben uns sicher schon drei Jahre lang mit der Hofübergabe befasst und uns viele Gedanken darüber gemacht», weiss der Senior-Chef. Denn so eine Übergabe brauche Zeit. Zeit, die es für die Geldbeschaffung braucht, Zeit für die Beratung und auch Zeit, um die Wohnsituation und Arbeitsbedingungen auf dem Betrieb zu klären. «Wir sind mit unserer Übergabe auf gutem Weg», sagt Roger Basler. «Am 1. Januar habe ich zwar viele Schulden, aber auch einen gut funktionierenden Landwirtschaftsbetrieb», hält er abschliessend fest.