"Die meisten Anwendungen neonikotinoider Pestizide stellen ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar", erklärte die EFSA am Mittwoch. Die Nutzung dieser Insektengifte in der Landwirtschaft unterliegt bereits strengen Auflagen und könnte nun noch weiter eingeschränkt werden.

Die EFSA mit Sitz im italienischen Parma bestätigte eine frühere Einschätzung: 2013 kam eine erste Studie zu dem Ergebnis, dass Neonikotinoide - namentlich die Insektizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die etwa zur Behandlung von Saatgut verwendet werden - erhebliche Risiken für Honigbienenvölker darstellen. Aufgrund mangelnder Daten konnte die Risikobewertung insbesondere für Wildbienen damals nicht abgeschlossen werden.

Auch in der Schweiz ein Teilverbot

Dennoch schränkte die EU-Kommission die Nutzung von Neonikotinoiden erheblich ein. Nur in Gewächshäusern und bei ausgewählten Nutzpflanzen wie Wintergetreide dürfen die Insektengifte weiterhin zum Einsatz kommen. Auch in der Schweiz gilt für Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ein Teilverbot.

Die neuen Erkenntnisse würden nun der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten vorgelegt, "die über eventuelle Ergänzungen zu den gegenwärtigen Beschränkungen der Nutzung dieser Pestizide beraten werden", erklärte die EFSA.

sda/afp