Den meisten Landwirten in der Region ist schon lange bekannt, welche Flächen sie ab 2024 nur noch mit emissionsmindernden Verfahren wie dem Schleppschlauch begüllen dürfen. Das ist individuell in den landwirtschaftlichen Geodaten im Internet einsehbar. Gesuche um Ausnahmen konnten in den vergangenen Monaten eingereicht werden, und bei sich ändernder Bewirtschaftung sei das auch künftig möglich und notwendig. Untersc…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 5 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.