Eigentlich hätte es der Bundesrat begrüsst, wenn das Schleppschlauch-Obligatorium als Teil des landwirtschaftlichen Verordnungspaketes schon 2022 verbindlich geworden wäre. Während die Vorgaben bezüglich der Gülle-Lagerung termingerecht verbindlich wurden, schob man die Verpflichtung zu emissionsmindernden Ausbringverfahren um zwei Jahre bis 2024 auf. Ab dann müssen Flächen, die unter das Obligatorium fallen,…

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