Lehrdauer: Vier Jahre

Lehrlingslohn: Der Lehrlingslohn beträgt im ersten Lehrjahr 650 Franken, im zweiten 850 Franken, im Dritten 1050 Franken und im vierten Lehrjahr 1300 Franken. Die monatliche Entschädigung wird 13-mal ausbezahlt.

Voraussetzungen: Abgeschlossene Volksschule, gute Leistungen in Geometrie und Mathematik und gute körperliche Gesundheit.

Anforderungen: Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick sind ebenso notwendig wie gute Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Hinzu kommt die Freude am Kundenkontakt.

Ausbildungsorte: Landmaschinenwerkstätten in der ganzen Schweiz.

Lohn nach Abschluss: Gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Landmaschinenmechaniker und Hufschmiede beträgt der Einstiegslohn mindestens 4100 Franken monatlich. Ab dem elften Berufsjahr liegt der GAV-Mindestlohn  bei 5000 Franken monatlich und wird 13-mal jährlich ausbezahlt.

Weiterbildungsmöglichkeiten: Berufs- und Meisterprüfung oder (bei guten schulischen Leistungen) über Berufsmaturitätsschule an eine Fachhochschule in Richtung Automobil-, Maschinen- oder Elektrotechnik.