Heimtiergehege würden weiterhin ungenügend oder falsch deklariert oder ohne zureichende Tierhaltungsinformationen der Käuferschaft angeboten. Und durch lasche oder völlig fehlende Kontrollen ermöglichten es viele Internetplattformen skrupellosen Hundehändlern nach wie vor, ihren unlauteren Geschäften nachzugehen, wie in einer Medienmitteilung des Schweizer Tierschutzes (STS) steht.

Hundehandel im Schutz der Anonymität

Mit dem Inkrafttreten der revidierten Tierschutzverordnung wurden vollständige Adressangaben des Verkäufers sowie Informationen zur Herkunft der Hunde Pflicht (Art. 76a TSchV).

Der STS hat überprüft, inwiefern die TSchV berücksichtigt wurden und kam zum Schluss, dass die Mehrheit der Inserate die Vorgaben nicht erfüllen und gegen das Gesetz verstossen.