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Nix da mit der Idylle vom frei herumlaufenden Vogel: Hühner brauchen ein Gehege

Wer kennt sie nicht: die Idylle mit Hühnern, die frei auf dem Bauernhof herumlaufen und auf dem Miststock scharren? So romantisch dieses Bild auch ist – in der Schweiz ist ein völlig unbegrenztes Freilaufenlassen der Tiere rechtlich nicht erlaubt.

Knackpunkt beim freien Auslauf

Gemäss Tierschutzverordnung (TSchV) müssen Hühner in einem klar abgegrenzten Gehege gehalten werden. Dieses umfasst nicht nur den Stall, sondern auch die Auslauffläche oder Weide. Auch wenn der Begriff «Weide» nicht direkt definiert ist, gilt sie rechtlich als sogenannte Auslauffläche und damit als Teil des Geheges.

Ein Gehege muss bestimmte Anforderungen erfüllen: Es muss so gestaltet sein, dass sich die Tiere möglichst nicht verletzen können, ihre Gesundheit geschützt ist und – ganz entscheidend – sie nicht entweichen können. Genau hier liegt der Knackpunkt beim freien Auslauf: Ohne Umzäunung besteht die Gefahr, dass die Hühner das Gelände verlassen. Damit ist die gesetzliche Vorgabe nicht erfüllt.

Kürzung der Direktzahlungen droht

Diese Regelung gilt für alle, also sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für Hobbyhalterinnen und -halter. Bei Kontrollen kann eine fehlende oder ungenügende Einzäunung somit Konsequenzen haben. Bei landwirtschaftlichen Betrieben droht eine Kürzung der Direktzahlungen. Hobbyhalter riskieren aufgrund des Verstosses gegen die Tierschutzverordnung eine Anzeige oder Busse.

In der Praxis bedeutet das: Wer seinen Hühnern Auslauf gewähren möchte, muss für eine geeignete Umzäunung sorgen. Für weisse Hybriden ist eine Zaunhöhe von zwei Metern empfohlen, um ein Überfliegen zu verhindern. Bei den etwas schwereren braunen Hybriden reichen auch 1,6 bis 1,8 Meter. Auch unten muss der Zaun «ausbruchssicher» sein. Bei einem locker angebrachten Flexinetz finden die neugierigen Hühner ansonsten rasch kleine Lücken und können so aus der Weide entweichen.

Die Hühner vor Beutegreifern schützen

Ein korrekt angebrachter Zaun hat zudem auch die wichtige Aufgabe, die Hühner vor Beutegreifern zu schützen. Um das Überklettern des Zaunes durch den Fuchs zu verhindern, sind zusätzliche stromführende Drähte auf der Aussenseite oder oben auf dem Zaun notwendig. Das Untergraben lässt sich am besten mit dem Eingraben oder dem nach aussen Ablegen des Zaunes verhindern.

Fazit: Hühner dürfen durchaus ins Freie, doch ein unbegrenztes Herumlaufen ist nicht erlaubt. Ein gut gesicherter Auslauf stellt sicher, dass sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden als auch das Wohl der Tiere gewährleistet ist.