Anna-Barbara Moser von der IG Weidemilch hat das System in Norwegen selbst gesehen, auf einem Aufzuchtbetrieb, der die Rinder gezielt auf einer Teilfläche weiden lässt und diese dann jeden Tag mit einer App, je nach Graswachstum, verändert. «Natürlich klingt es brutal, wenn von einem Stromstoss die Rede ist», sagt Moser. «Aber der ist erstens schwächer als beim Weidezaun und kommt zweitens erst zur Anwendung, nachdem mehrere Signale abgegeben worden sind.» Die IG Weidemilch begrüsst eine Zulassung in der Schweiz: Sie verspricht sich davon weniger Zaunarbeit für die Betriebe, besser planbare Ruhephasen für die Weiden und vermindertes Blährisiko. Der äussere, arrondierte Zaun aber, so Moser, werde aus rechtlichen Gründen bestehen bleiben müssen – etwa dort, wo Strassen, Bahnlinien oder Siedlungsgebiet angrenzen.
Wie unterschiedlich die Einsatzgebiete sein können, zeigt ein Fallbeispiel des norwegischen Herstellers Nofence: Randi Myklebust und Magnus Knudsen bewirtschaften am Hjørundfjord einen Betrieb in extremem Steilgelände, umgeben von Felswänden, Geröll und dichtem Wald. Ziegen und Rinder tragen dort Nofence-Halsbänder und weiden in Gebieten, die zuvor kaum nutzbar waren – gefährliche Zonen wie Wasserfälle oder rutschgefährdete Hänge lassen sich per Fingertipp in der App ausschliessen. Laut den Betreibenden ist der Aufwand für den Zaunbau, der früher jeden Frühling Wochen beanspruchte, praktisch weggefallen. Ein Vorfall zeigt zudem einen sicherheitsrelevanten Nebeneffekt: Als eine Ziege über längere Zeit keine Bewegung zeigte, konnte das Ehepaar sie dank der Standortdaten in einer Felsspalte finden – ohne das System, sagen sie, hätten sie das Tier nicht rechtzeitig entdeckt.
Ist das Tierquälerei?
Beim Thema Tierwohl verweist Nofence-CPTO Jeffrey Glasson auf den gestuften Ablauf des Systems: Zunächst ertönt wiederholt ein akustisches Warnsignal, erst wenn dieses missachtet wird, folgt ein leichter Stromstoss – dieser fällt laut Hersteller rund zehnmal schwächer aus als bei einem klassischen Elektrozaun.
Firmeneigenen Daten zufolge kehren die Tiere in 96 Prozent der Fälle bereits nach dem akustischen Signal um; nur in 4 Prozent der Fälle kommt es überhaupt zu einem Stromstoss. Insgesamt liege die Ausbruchsquote bei lediglich 0,3 Prozent, so Glasson – in 99,7 der Fälle bleiben die Tiere zuverlässig innerhalb der virtuellen Weidegrenze.
Bricht ein Tier dennoch aus, erhält die Tierhalterin oder der Tierhalter umgehend eine Benachrichtigung aufs Smartphone und kann das Tier fortlaufend verfolgen. Über die App lässt sich zudem eine neue virtuelle Weide um den aktuellen Standort des Tieres legen, um es dort zu halten, bis es – über die «Tier verschieben»-Funktion der App oder manuell begleitet, etwa in Sperrzonen – zur ursprünglichen Weide zurückgebracht wird. «Unser System ist schlau genug, um dem Tier keinen Stromstoss mehr zu verpassen, sobald es in seine zugewiesene Weide zurückkehrt», sagt Glasson.
Agroscope hat drei Jahre lang dazu geforscht
Unabhängig bestätigt wird dieses Bild durch eine dreijährige Agroscope-Studie (2021–2023), die Co-Autor Massimiliano Probo einordnet: Bei Milchkühen wurde die Cortisol-Konzentration in der Milch gemessen, bei Färsen im Fell – in beiden Fällen blieben die Werte niedrig und unterschieden sich nicht von Tieren an physischen Zäunen.
Auch beim Verhalten zeigten sich keine relevanten Unterschiede, mit Ausnahme einer leicht erhöhten Aggressivität in den ersten Tagen nach Einführung des Systems, die sich aber rasch wieder legte. Probo relativiert das insgesamt positive Bild jedoch: Es gebe durchaus auch Studien mit negativen Befunden – abhängig von Tierart, Tierkategorie und Anwendungsform.
Deutlich zurückhaltender äussert sich der Schweizer Tierschutz (STS). Zwar begrüsse man grundsätzlich Bestrebungen, Barrieren in der Landschaft abzubauen und die Durchgängigkeit für Wildtiere zu verbessern – allerdings stellten insbesondere einlitzige Rinderzäune für Wildtiere ohnehin meist kein wesentliches Hindernis dar, relativiert Manuel Iseli, Medienverantwortlicher beim STS.
Aus Tierschutzsicht blieben bei virtuellen Zäunen zudem offene Fragen: Die Tiere zeigten wiederholt Anzeichen von Unbehagen gegenüber den akustischen und elektrischen Signalen, und selbst mit erkennbarem Lerneffekt bleibe eine gewisse Unvorhersehbarkeit bestehen – ein optisch klar erkennbares Litzenband sei für die Tiere leichter wahrnehmbar und entsprechend besser vermeidbar.
Zäune schützen auch vor Menschen und Hunden
Sichtbare Zäune erfüllten zudem nicht nur die Funktion, Tiere am Ausbrechen zu hindern, sondern böten auch Schutz davor, dass Menschen, Hunde oder andere Störfaktoren eindringen – ein Schutz, der bei virtuellen Zäunen entfalle. Die Beurteilung aus Tierschutzsicht hänge letztlich von vielen Faktoren ab: Tierart, Herdengrösse, Weidequalität, Wasserzugang, Betreuung sowie individuelle Eigenschaften wie Temperament und Lernfähigkeit der Tiere.
Die Technik: Was es braucht, damit es funktioniert
Technisch basiert das System auf dem Mobilfunknetz: Laut Jeffrey Glasson genügt bereits ein schwaches 2G- oder LTE-Signal, da es ausreicht, wenn ein einzelnes Halsband kurz Netzverbindung hat – die Standortdaten der übrigen Tiere werden per Bluetooth-Mesh zwischen den Geräten weitergereicht und mitübertragen. Stefan Gfeller von der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) bricht das auf drei Grundvoraussetzungen herunter: Das Halsband muss sich selbst lokalisieren können (meist via GPS), die Positionsdaten übermitteln können – über Mobilfunk oder ein Low-Power-Netzwerk – und auch das Endgerät der Nutzerin oder des Nutzers braucht Empfang.
Für die Schweiz sei das im Mittelland kein Problem: Sowohl die GPS- als auch die Mobilfunkabdeckung seien dort praktisch durchgehend gut, bestätigt auch Massimiliano Probo – die hiesige Netzinfrastruktur zähle im internationalen Vergleich zu den dichtesten überhaupt.
In abgelegenen Gebieten sieht das anders aus: Laut Stefan Gfeller können Felsen, Berge oder dichter Wald die GPS-Ortung erschweren, während auch die Netzabdeckung oft lückenhaft ist. Probo bestätigt diese Herausforderung für das Berggebiet und verweist auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung sowie einer laufenden Überprüfung der lokalen GPS-Abdeckung; zudem müssten Tiere die Warnsignale bereits kennen, bevor sie im Berggebiet eingesetzt werden. Moderne Halsbänder nutzen laut Probo zudem mehrere Satellitensysteme gleichzeitig, was die Positionsgenauigkeit weiter verbessert.
Für Regionen ganz ohne Mobilfunkabdeckung arbeitet Nofence laut Glasson derzeit an Lösungen zur Datenübertragung per Satellit; konkrete Details dazu seien aber noch nicht spruchreif. Für die Schweiz nennt Gfeller weitere technische Alternativen: eine Lora-Antenne mit rund 15 Kilometern Reichweite oder eine Datenübertragung über Starlink – Letzteres sei für ein einzelnes Endgerät vergleichsweise günstig, bei mehreren Dutzend Tieren mit häufigen Standortmeldungen jedoch teuer. Zum Vergleich: Während der obligatorische Identitas-Ohrtag nur viermal täglich seine Position meldet, sendet ein Nofence-Halsband deutlich häufiger.
Bei der Energieversorgung setzt Nofence auf ein Design, bei dem sich das Gerät unterhalb statt oberhalb des Halses befindet – das erlaube grössere Batterien und Solarpanels als bei Halsbändern mit Position oberhalb des Halses, so Glasson. Dies ermögliche den Einsatz auch in dicht bewaldeten Gebieten sowie im hohen Norden Europas, wo es in gewissen Jahreszeiten deutlich weniger Tageslicht gibt.
Patricia Fuchs von der Forschungsgruppe Weidesysteme bei Agroscope bestätigt, dass die Akkus je nach Gelände und Aktivität der Tiere in der Regel mehrere Monate halten. Der grosse Akku macht die Geräte zwar voluminöser – sie werden wie eine Kuhglocke getragen –, verringert laut Nofence aber auch das Risiko, dass sich Tiere in Ästen oder Gebüsch verfangen.
Recht: Was heute gilt – und was sich ändern müsste
In der Schweiz ist der Einsatz virtueller Zäune derzeit nicht erlaubt: Die Tierschutzverordnung untersagt in Art. 34 Abs. 4 Zaunsysteme, die über ein Empfängergerät am Körper des Tieres elektrisierend wirken – ein Verbot, das laut Nationalrat Ernst Wandfluh bereits seit 2014 gilt. Auch unabhängig von diesem spezifischen Verbot sieht Stefan Gfeller (HAFL) bei kritischer Infrastruktur eine Grenze: Aufgrund der Sorgfaltspflicht werde es an Strassen und Bahnlinien immer einen physischen Zaun brauchen.
Patricia Fuchs (Agroscope) präzisiert die Haftungsfrage: Ein Tier gilt rechtlich als eingezäunt, wenn eine wirksam funktionierende Begrenzung besteht; kommt es dennoch zum Ausbruch, haften Tierhaltende wie bei jedem anderen Weidesystem, sofern sie ihre Sorgfaltspflicht nach Art. 56 OR nicht erfüllt haben. Entscheidend ist dabei eine Einschränkung, die dem Bild einer weitgehenden Zaun-Ablösung widerspricht: Virtuelle Zäune gelten aktuell als technische Unterstützung innerhalb eines bereits physisch eingezäunten Bereichs, nicht als vollständiger Ersatz – gerade an Strassen oder Bahnübergängen bleibe eine physische Einfriedung weiterhin notwendig.
Zur rechtlichen Ausgangslage gehört laut Gfeller auch das Tierschutzgesetz, das ein reines Fernmanagement der Alp vom Tal aus verunmöglicht: Der Hirt oder die Hirtin müsse die Tiere ohnehin täglich aufsuchen. Damit verbunden ist die Frage, ob Virtual Fencing den Beruf der Hirtin oder des Hirten überhaupt gefährdet – Gfeller antwortet zurückhaltend: Er verweist auf eine Studie der Berner Agrarsoziologin Sandra Contzen. Dieser zufolge spiele der «Digital Detox» beim Personal eine wichtige Rolle. Es sei also gar nicht gesagt, dass sich Hirtinnen und Hirten ein technisiertes Weidemanagement überhaupt wünschten, so Gfeller. Mehr Potenzial sieht er im Talgebiet, insbesondere im Zusammenspiel mit Melkrobotern und Vollweide. Gerade in der Schweiz bleibe hier allerdings die kleinteilige Parzellierung der Weideflächen ein limitierender Faktor.
Der politische Vorstoss
Bewegung in die rechtliche Blockade bringen will Nationalrat Ernst Wandfluh (SVP), selbst Bergbauer und Präsident der Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Vereinigung. Er hat im Juni 2026 eine Interpellation eingereicht und verweist dabei auf den internationalen Vergleich: In Norwegen, Schweden, Grossbritannien, Irland und den USA sei die Technologie bereits kommerziell im Einsatz, wo Betriebe von Einsparungen bis zu 20 Arbeitsstunden pro Woche berichten würden.
Für Wandfluh ist die Sache deshalb klar: «Das ist eine sinnvolle Lösung, die das Tierwohl nicht beeinträchtigt. Aber man muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.» Mit dem Vorstoss wolle er zunächst ausloten, ob der Bund das Thema überhaupt auf dem Schirm habe – notfalls werde er mit dem Schweizer Bauernverband das weitere Vorgehen besprechen. Er rechnet sich gute Chancen auf eine Mehrheit aus, da sich überraschenderweise auch im linken Lager eine gewisse Offenheit zeige. Den Haupteinsatzort virtueller Zäune sieht er vorerst weniger auf der Alp als bei Talbetrieben oder auf der Vorweide, will sich aber nicht festlegen: «Man muss schauen, was möglich ist.»
Kann Virtual Fencing auch beim Herdenschutz helfen?
Eine Frage, die besonders im Schweizer Berggebiet brennt, ist jene nach dem Schutz vor Grossraubtieren. Nofence-CPTO Jeffrey Glasson bringt dazu eine Vermutung ins Spiel, die er selbst noch nicht belegen kann: Bei einem Wolfsangriff werde ein physischer Zaun für die Tiere schnell zur Falle, weil das Raubtier sie in die Ecke treiben könne – die Folge sei «Surplus Killing», bei dem deutlich mehr Tiere gerissen werden, als der Wolf überhaupt fressen kann. Bei einem virtuellen Zaun könnten die Tiere hingegen besser fliehen und liessen sich danach trotzdem wieder auffinden; zudem löse das System bei einer erkannten Fluchtbewegung automatisch einen Alarm aus, was auch die Dokumentation für allfällige Schadenersatzforderungen erleichtere.

Auch Wandfluh sieht hier eine mögliche Zukunftsperspektive: Man könnte Tiere bei Gefahr gezielt in einen sicheren Bereich lenken, «das wäre eine super Sache.» Wie weit diese Idee heute schon ist, ordnet Probo realistisch ein: Es gebe zwar bereits erste Prototypen von Halsbändern, die bei stark erhöhter Herzfrequenz und Bewegung – ein möglicher Hinweis auf einen Raubtierangriff – visuelle und akustische Warnsignale auslösen. Die Ergebnisse seien aber noch nicht zuverlässig genug, weitere Forschung sei nötig.
Wirtschaftlichkeit: offene Fragen
Ob sich der Einsatz für Schweizer Betriebe lohnt, hänge laut Stefan Gfeller weniger von der Herdengrösse ab als vom eingesparten Arbeitsaufwand: Da pro Tier bezahlt wird, gibt es keinen Skaleneffekt bei grossen Herden. Sinn mache die Technologie vor allem bei Koppelweide-Systemen, wo Tiere mehrmals täglich umgetrieben werden, oder in abgelegenen Gebieten, wo Tiere etwa tagsüber virtuell und nachts im Pferch gehalten werden.
Maximilian Meyer, Agrar- und Umweltökonom bei Agroscope, dämpft dabei allerdings die Erwartungen, die etwa Wandfluh mit Verweis auf ausländische Betriebsberichte weckt: Für die Schweiz gebe es bislang keine repräsentativen wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit. Studien aus England kämen sogar zum gegenteiligen Schluss, dass virtuelle Zäune unter den aktuellen Kostenstrukturen mit klassischen Elektrozäunen kaum konkurrenzfähig seien, weder in intensiven Flachland-Mastsystemen noch in Mutterkuhhaltungen im Hochland – die Technologie verursache schlicht höhere Kosten.

