«Schweizer Eier aus kleinen Herden» – das verstehen Konsumenten falsch

Suisse Garantie soll nicht mehr mit kleinen Herdengrössen für Schweizer Eier werben. Der Durchschnittskonsument versteht darunter vielleicht 30 Hühner, sagen Rechtsfachleute.

Was heisst eine «kleine» Herde Legehennen? Ein Bestand mit 2667 Tieren ist nicht klein genug. So lautet das Fazit der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SKL). Sie heisst eine Beschwerde von Tier im Recht, Sentience, Animal Rights und Tier im Fokus gut, die gemeinsam eine Werbung von Suisse Garantie als unwahr beanstandet haben. Entscheidend seien nicht die – im Vergleich zum Ausland – relativ kleinen Bestände in der Schweiz, findet die Kommission. Sondern, wie der Durchschnittsadressat die Werbung versteht.

Natürliche Herdengrösse: 30 Hühner

Suisse Garantie hat im Februar 2026 ein Werbevideo für Schweizer Eier auf den sozialen Medien veröffentlicht, in dem die Vorteile der heimischen Produktion betont wurden. Darin war zu lesen, Schweizer Eier stammten meist von Familienbetrieben mit kleinen Herden, tierfreundlichen Ställen und bester Betreuung. «Tatsächlich leben 65 Prozent der Legehennen in Betrieben mit über 4000 Tieren und 80 Prozent in Beständen mit über 2000 Tieren», halten die vier Tierschutzorganisationen in einer Mitteilung dagegen. Sie argumentieren mit der natürlichen Herdengrösse, die bei 30 Hühnern liege – das werde um ein Vielfaches überschritten.

«Unzutreffendes Bild» in der Werbung

An diesen 30 Hühnern müsste sich nach Meinung von Tier im Recht, Sentience, Animal Rights und Tier im Fokus ein Verständnis von «kleinen Herden» orientieren. Weiter sei davon auszugehen, dass der Durchschnittsadressat der Werbung – also ein durchschnittlicher Schweizer Konsument – unter einer kleinen Herde keine Gruppe von mehreren hundert oder gar mehreren tausend Tieren verstehe. «Diese Darstellung ist geeignet, die Kaufentscheidung zu beeinflussen, indem sie ein positives, jedoch unzutreffendes Bild der tatsächlichen Haltungsbedingungen vermittelt», so die Beschwerde.

In Relation zur professionellen Produktion und der Obergrenze

Gemäss dem Entscheid der SLK, der der BauernZeitung vorliegt, ordnete man bei Suisse Garantie die Aussage zur Herdengrösse im internationalen Kontext ein. Die Bezeichnung «klein» orientiere sich nicht an einer Hobbyhaltung, sondern der Haltung von Nutztieren und die Grössenangabe sei daher in Relation zur professionellen Eierproduktion zu sehen: im Zusammenhang mit Suisse Garantie, der Bewerbung von Schweizer Produkten, mit den üblichen Beständen im Ausland. Ausserdem verweist man auf die gesetzliche Obergrenze von 18 000 Legehennen pro Betrieb in der Schweiz. Auch im Vergleich dazu seien die durchschnittlichen 2667 Tiere wenig und die Herden entsprechend klein.

Im Ausland auch mehr mehrere Millionen Hennen an einem Standort

Tatsächlich sind die Massstäbe im Ausland ganz andere. In Deutschland hält ein durchschnittlicher Betrieb rund 21 000 Legehennen, wie beim Thünen-Institut zu erfahren ist. Je nach Bundesland sind es jedoch auch rund 58 000 Tiere. In Polen – einem der grössten Eierexporteure in der EU – werden an einem einzigen Standort bisweilen mehr als eine Million Legehennen gehalten, verbreitet in Käfigen. Grossbetriebe in den USA produzieren Eier mit Herden von fünf Millionen und mehr Tieren.

«Pauschale Aussage», kein Vergleich

Im internationalen Vergleich sind die Herden in der Schweizer Eierproduktion klein. Nach Ansicht der SLK ist die Aussage von Suisse Garantie aber trotzdem irreführend. Bei 2667 Tieren pro Betrieb könne trotz anderer Grössenordnungen im Ausland nicht mehr von einer kleinen Herde gesprochen werden, da die Bezeichnung in der Werbung als pauschale Aussage stehe. Es fehlt demnach der Vergleich.

«Vor diesem Hintergrund ist die Beschwerde gutzuheissen», so der Entscheid der SLK. Sie empfiehlt Suisse Garantie bzw. Agro Marketing Suisse (AMS) – der Inhaberin der Marke –, künftig auf die Formulierung «kleine Herden» in der beanstandeten Kommunikation zu verzichten. «Wir nehmen den Entscheid so zur Kenntnis», sagt Brigit Zbinden, Geschäftsleiterin von AMS auf Anfrage der BauernZeitung.

Kein staatlich durchsetzbares Urteil

Für die vier Tierschutzorganisationen bzw. ihre Plattform «Werbemist» ist es ein Erfolg. Sie haben es sich zum Ziel gesetzt, gegen «tierschädliche Werbung» vorzugehen. Der Entscheid der SLK ist allerdings kein staatlich durchsetzbares Urteil, auch wenn der Beschluss von einem Juristen unterzeichnet ist.

Die SLK beschreibt sich selbst als neutrale, unabhängige Institution der Kommunikationsbranche, die dem Zweck der werblichen Selbstkontrolle dient. Darin sind Konsument(innen), Medienschaffende und Werbende paritätisch vertreten. Die Empfehlungen der SLK – z. B. jene an Suisse Garantie, nicht mehr mit «kleinen Herden» zu werben – sollen umgesetzt werden, um rechtliche Risiken von Klagen oder Strafverfahren vor staatlichen Behörden zu vermeiden.

Werbung dürfe unterhaltend, faszinierend oder lustig sein, aber nicht unwahr, so das Motto der SLK. Ihr Entscheid zur Beschwerde gegen Suisse Garantie zeigt, dass für die Beurteilung von «wahr» oder «unwahr» nach dem Verständnis der zuständigen Rechtspersonen ausschlaggebend ist, wie die Werbung interpretiert wird.

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