Wildschweine machen Bauern im Seeland zu schaffen

Fallen Wildschweine auf einem Feld ein, hinterlassen sie einen Ort der Verwüstung. Eine Entschädigung kann vom jeweiligen Kanton beantragt werden.

Auf einem zweieinhalb Hektar grossen Zuckerrübenfeld in Wileroltigen im Berner Seeland hat eine Rotte Wildschweine eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Wie das «Bieler Tagblatt» berichtet, haben die Tiere während zwei Nächten das Feld von Landwirt Hanspeter Wyss umgegraben. Überbleibsel der Maisernte vom letzten Jahr hätten die Tiere angelockt. Ein Grossteil der allmählich spriessenden Zuckerrüben sei den Tieren zum Opfer gefallen. Bauer Wyss ist sich sicher, dass eine neuerliche Saat die Tiere nochmas anlocken würde. Um dies zu verhindern besteht zwar die Möglichkeit den Acker einzuzäunen. Doch dieser Aufwand sei viel zu gross.

Bestand hat sich verdoppelt

Der Wildschweinbestand in der Schweiz nimmt zu, in gewissen Regionen steigt er markant an. Im Kanton Bern hat sich der Bestand in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Heute wird er auf rund 1500 Tiere geschätzt, schrieb die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern Anfang des Monats in einer Mitteilung. Für den Bestandesanstieg sei nicht zuletzt das auf den landwirtschaftlichen Anbauflächen verfügbare Futter mitverantwortlich. Dadurch können Wildschweine grosse Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sowie auf Wiesen und Weiden verursachen. Aus diesem Grund hat der Kanton Bern mit Agridea für Landwirtinnen und Landwirte eine Infobroschüre zusammengestellt. Diese beschreibt, wie und wann Wildschweine von den Anbauflächen ferngehalten werden sollten und so Schäden auf den Feldern vermieden werden können.

Dies sind einige der beschriebenen Massnahmen:

  • Hochwüchsige Kulturen nicht grösser als auf fünf Hektaren und in länglicher, rechtwinkliger Form anbauen.
  • Störungsfreie Zentren in den Kulturen vermeiden.
  • Kulturen mit unterschiedlicher Höhe und Dichte nebeneinander anbauen.
  • Hochwüchsige Kulturen wie Mais möglichst mit 20 Meter Abstand zu Waldrändern, Hecken und Wasserläufen anlegen.
  • Aufstellen von Elektrozäunen.
  • Akkustische und geruchliche Vergrämung.

Auch ein Video zum Thema ist verfügbar.

Und ist der Schaden dann doch einmal passiert, sind die Wildschweine durch die Kultur gezogen, kann beim jeweiligen Wohnkanton ein Gesuch auf Entschädigung gestellt werden.

Hier einige kantonale Meldestellen für Wildtierschäden:

Bern

Freiburg

Wallis

Thurgau

Solothurn

Aargau

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