Es ist bereits das zweite Mal, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Sachen Ohrmarken für Ziegen und Schafe nachbessern muss. Bereits im Sommer 2020 reagierte das Amt auf Entzündungsfälle bei Jungtieren und beschloss, dass «rausgefaulte» Marken nicht ersetzt werden müssen. Ein Jahr später wurden neue, längere Dornteile eingeführt, die weitere Infektionen bei erwachsenen Schafen verhindern sollten.  

Eine Ohrmarke reicht

«Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, müssen nicht mehr mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden», heisst es in einer neuen Mitteilung des BLV. Lebenslänglich dürften solche Tiere mit nur einer Ohrmarke in andere Tierhaltungen verstellt werden. Wiederum sind häufige Entzündungen die Begründung für die Anpassung der Vorschriften.

Für alle Ziegen, die nach dem 1. Januar 2020 auf die Welt gekommen sind, bleiben aber zwei Ohrmarken obligatorisch.

Neu sind für Schafe und Ziegen zwei Ohrmarken Pflicht, wobei bei den Schafen eine Ohrmarke einen Mikrochip haben muss. (Bild dj)ZiegenHinweise zum Nachmarkieren von Schafen und ZiegenDonnerstag, 2. April 2020