Örtlich begrenzte Vogelgrippe-Massnahmen bei Bedarf

Wenn ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung der Aviären Influenza durch Wildvögel besteht, sollen die Kantone regional Massnahmen ergreifen. Eine grossflächige Ausbreitung des Virus hält das BLV für unwahrscheinlich.

Es sind einzelne Kolonien von mit der Vogelgrippe infizierten Lachmöwen in den Kantonen Zürich und St. Gallen, die das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu einer neuen Verordnung bewegen. Da die Wildvögel ortsgebunden brüten und man daher das Risiko für eine grossflächige Ausbreitung des Virus als gering einschätzt, sollen die kantonalen Veterinärämter bei Bedarf aktiv werden.

Lokal begrenzte Massnahmen

Ab dem 27. Mai 2023 ergreifen die Kantone bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln örtlich begrenzte Massnahmen, verfügt das BLV. Das Ausbreitungsrisiko werde am Verhalten der Wildvögel beurteilt und an der Nähe ihrer Nistplätze zu Geflügelhaltungen in der Umgebung.

Diese Bestimmungen gelten bis am 31. Juli 2023. Da sich die Wildvögel im Sommer aus ihren Nistgebieten entfernen, will das BLV zu diesem Zeitpunkt über allfällige weitere Massnahmen entscheiden.

Appell an die Geflügelhaltenden

Das BLV ruft Geflügelhaltende weiterhin zur Wachsamkeit auf. Bei Symptomen wie übermässigen Krankheits- oder Todesfällen, abnehmender Legeleistung oder verminderter Wasser- und Futteraufnahme, die auf die Vogelgrippe hinweisen, sei umgehend ein Tierarzt zu verständigen. Weiter wird erneut auf die generelle Pflicht zur Registration von Geflügelhaltungen hingewiesen.

Vorbereiten auf die nächste Vogelgrippe-Saison

Die Wahrscheinlichkeit für schweizweite Massnahmen im nächsten Winter sei hoch. Daher sollten Geflügelhaltende ihre Gehege frühzeitig entsprechend einrichten, um ihre Tiere mit Überdachung und Zäunen vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.

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