Im Jahr 2021 haben Rega und Air-Glaciers, die grössten Anbieter für Tierrettungen, insgesamt fast 1700 Einsätze zugunsten der Alp- und Berglandwirtschaft organisiert. Kein Wunder, denn das Sömmerungsgebiet macht rund ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen der Schweiz aus und während den Sommermonaten nutzen und 700‘000 Tiere dieses natürliche Grasland, schreibt der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV).

Weitläufige Weiden und teilweise unwegsames Gelände führen nicht selten zu Unfällen für die Tiere und gleichzeitig machen sie eine Rettung mit Auto und Anhänger meist unmöglich. Die Bergung per Helikopter sei oft die einzige Möglichkeit, um kranke, verunfallte oder auch tote Tiere zu bergen, so der SAV.

Der SAV rät deshalb Landwirtinnen und Landwirtinnen, die ihre Tiere sömmern, eine Gönnerschaft mit einem Helikopter-Unternehmen, das Tierrettungen anbietet, abzuschliessen, wie er in einer Medienmitteilung schreibt.

Etwa 80 Franken pro Jahr

Für die Gönnerschaften muss bei den meisten Unternehmen für Bauernfamilien und ihre Tiere mit einem järlichen Beitrag von 80 Franken gerechnet werden. Möglich ist dies zum Beispiel bei:

Wichtig dabei: Nicht der Tierhalter oder die Älplerin ist für die Bergung der Tiere verantwortlich, sondern der Tierbesitzer. Dieser muss auch die Gönnerschaft abschliessen, damit die Kosten übernommen werden. Der SAV empfiehlt dem Alpmeister oder der Alpmeisterin, die Tierbesitzer auf diesen Punkt aufmerksam zu machen.

Weitere wichtige Punkte:

  • Die Kosten für den Helikopterflug bis zur nächsten, mit einem anderen Transportmittel erreichbaren Stelle, werden übernommen, sofern nicht andere Versicherungen für den Einsatz aufkommen.
  • Suchflüge werden nicht übernommen.
  • Die Einsatzzentrale des Helikopter-Unternehmens muss informiert werden über Kontaktpersonen, Dringlichkeit und Aufnahme- und Abladeort (Gemeinde, Koordinaten, Geländebeschaffenheit, Hindernisse).
  • Der Transport muss mit dem zuständigen Tierarzt abgesprochen werden. Der Tierarzt entscheidet über die Transportfähigkeit der verletzten oder kranken Tiere.
  • Bei nicht transportfähigen Tieren wird der Tierarzt zu deren fachgerechten Tötung vor Ort geflogen.
  • Tierkadaver sind der zuständigen Instanz der Alpgemeinde zu melden.