Seit 1. Januar 2020 müssen Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen ihre Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrieren.  Ab sofort muss zusätzlich die Nutzungsart bei Muttertieren erfasst werden. Dies gibt die TVD-Betreiberin Identitas AG in einer Mitteilung bekannt. Die Identitas setzt mit dem Release der Applikation den Beschluss des Bundesrats zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2021 um. Die Angabe der Nutzungsart sei Voraussetzung für eine korrekte Berechnung der Grossvieheinheiten (GVE) und diese werden laut Identitas ab 2024 als Basis für die Berechnung der Direktzahlungen verwendet.

Die Identitas schreibt auf Anfrage der BauernZeitung, dass Halterinnen und Halter von Tieren der Gattungen Schafe und Ziegen ab sofort dazu aufgefordert seien, bei Erstablammungen und Zugängen (Zugang, Zugang aus Gefäss, Tagesaufenthalt, Einfuhr nach Ausfuhr) die Nutzungsart der betroffenen Muttertiere («Milch» oder «andere») anzugeben. Die Nutzungsart müsse nur bei Muttertieren angegeben werden, nicht aber bei männlichen und weiblichen Tieren ohne Nachkommen.

Die Anleitungen zur Erfassung und Änderung der Nutzungsart sind auf der Website https://schafeziegen.ch/faq zu finden